Hallo Boris,
Einen Kleingewerbeschein gibts auf jedem Rathaus. Das Finanzamt meldet sich dann schon.
Zumindest in Baden-Württemberg sollte man sich, wenn man Wild-Pilze (also mindestens aus öffentlich zugänglichen Bereichen) verkaufen möchte, bei der zuständigen Behörde (Forstamt, Landkreis, RegPräs?) eine Erlaubnis holen.Hier wird dann allerdings bestimmt eine gewisse Sachkenntnis vorzuweisen sein.
-Wie es beim Verkauf von Nahrungsmitteln steht um die hygienischen Belange, weiss ich aber nicht. Bestimmt muss man sich aber gut die Hände gewaschen haben.
Beachte:
schon außerhalb von Naturschutzgebieten kann Dich das erwarten nach Bußgeldkatalog:
Beim Pilzesammeln auf der Pferdewiese habe ich wohl gestern mindestens "Mundraub" begangen, wenn mich der Eigentümer des Grundstücks hätte belangen wollen.
für das Rumkicken von Pilzen im Wald (" ohne vernünftigen Grund") DM 150 bis 10 000.
Für das Sammeln für Handel und Gewerbe genausoviel.
Und dies gilt schon für die "nicht besonders geschützten Arten".
Übrigens Boris, Mountainbike im Wald fahren ist erst ab einer Wegbreite von 2 m erlaubt. Darunter kanns bis zu 150 Emmchen kosten. Und quer durchs Natschutzgeb bis zu 500. Das gilt auch für meinen alten Drahtesel und ist keine Diskriminierung der MBer.
Wie gut das alles so ordentlich geregelt ist...
Bruno
PS Nur was ausdrücklich erlaubt ist, ist nicht verboten.