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Pilze Pilze Forum Archiv 1999
Verordnungen für Pilzschutzfreaks
Geschrieben von: Markus H.
Datum: 27. September 1999, 20:19 Uhr
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Hallo Freaks! Nach den letzten Diskussionen über diverse Verordnungen in den Landen der Alpen bin ich noch einige Informationen schuldig geblieben. In Österreich gibts folgende Verordnungen: In Salzburg: Pilzeschutzverordnung (Landesgesetzblatt 47/1994) In Tirol: Tiroler Pilzschutzverordnung (LGBl. 30/1992) In Kärnten: Pilzverordnung (LGBl. 53/1996) Alle Verordnungen bauen auf das jeweilige Naturschutzgesetz auf (wieder in jedem Bundesland anders). Kurz gilt in diesen Bundesländern folgendes: In Salburg: Verboten ist das Sammeln von Pilzen vor 07:00 und nach 19:00 Uhr, ab 1.Okt. bereits ab 17:00 Uhr - keine Gewichtsbeschränkung!! Im Gesetzesanhang sind Gebiete angeführt mit Sammelverboten. In Kärnten: Dürfen geschützte Pilze lt. Anhang nicht gesammelt werden, teilweise geschützte Pilze nur in der Zeit v. 15.6. - 30.9. von 07:00 bis 18:00 Uhr. Gewichtsbeschränkung 2 kg/Person u. Tag. (zu den tlw. gesch. zählen u.a. alle Steinpilze, Pfifferlinge, Parasol, sämtliche Morcheln, Schweinsohr, Brätling, usw.) Natürlich gibts in jedem Gesetz auch besondere Bestimmungen: z.B. sind lt §4 Abs 2 in Kärnten die gesammelten Pilze am Fundort grob zu säubern!! oder in Salzburg dürfen nur Pilze gesammelt werden, die zum Verzehr geeignet sind (keine giftigen, ungenießbaren Arten, alte oder wurmstichige) - Steht so drin!! oder in Tirol, wo es eine Ausnahme der Gewichtsbeschränkung v. 1 kg gibt, wenn der einzelne Pilz über 1 kg hat!! Wer die Verordnungen haben möchte solls sagen. Bis dann Ciao Markus H.
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