: Hallo Thomas,
: : kann nicht wahr sein – ich bin fassungslos!
: : Staun!
: : Thomas
: hab nochmal nachgefragt Staatsanwalt und Richter meinten eindeutig die Autofahrerin hätte eindeutig einen Angriff mit einer gefährlichen Waffe
: durchgeführt, aber der Tritt gegen das Auto ist kein geeignetes Mittel zum Abwenden der Gefahr. Auf die Frage meines Bekannten, ob es Notwehr gewesen wäre, wenn er die Frau erschossen hätte, bejahten sowohl Staatsanwalt als auch Richter eindeutig.
: Gruß
: Birgit
Hallo Birgit,
aus Deinen Postings entnehme ich, dass Du die Juresprudenz zu Deinem Beruf gemacht hast. Frage: Wie kommst Du mit solchen Urteilsprüchen Deiner Kollegen klar?
Jetzt leuchtet mir auch folgender Fall ein: Ein Bekannter hatte einen Einbrecher bei sich zuhause dingfest gemacht, ihn ordentlich verdroschen, weil der böse Bube sich wehrte und ihn dann, bis zum Eintreffen der Polizei kampfunfähig gemacht, indem er sich einfach auf ihn drauf setzte.
Folge: Anzeige wg. Körperverletzung, Strafe.
Also, ich finde so etwas ABSOLUT nicht gerecht. Wie ist die Argumentation? Welches Gesetz, welche gesetze schützen einen Verbrecher derartig, dass man ihn faktisch als Bürger, der NICHT wegschaut, laufen lassen muss.
Ist es da ein Wunder, dass Leute, die Zeugen von Gewaltverbrechen werden, lieber nicht helfen, aus Furcht, nacher als Beklagte da zu stehen?
Ich finde, solche Urteile bestrafen ja förmlich Menschen, die Zivilcourage zeigen.
Du kannst mir da bestimmt weiterhelfen, und damit wir nicht dieses Forum belasten, mail mir einfach:
pruss@jahr-verlag.de
Tschö
Thomas