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Hallo Birgit, Deinen Argumenten stimme ich fast vorbehaltlos zu! Ausnahme: Einen Jagdhund der gut und genau ausgebildet wurde, kann man IMMER frei neben sich her laufen lassen. Er wird erst dann loslaufen, wenn er von seinem Herrn ein Zeichen dazu bekommt. Ein Jagdhund ist dazu ausgebildet, zu stöbern, aufzuscheuchen und – sollte man das Wild waidwund geschossen haben – bei der Nachsuche die Fährte aufzunehmen. Stöbern und aufscheuchen tut der Hund frei, d. h. unangeleint. Sobald aber der Befehl kommt, wird er SOFORT zurückkehren. Bei der Nachsuche wird der Hund meist an der langen Leine eingesetzt, und erst kurz vor dem Ziel frei gelassen: Schließlich sind eine waidwund geschossene Sau oder auch ein Hisch oder Rehbock u. U. extrem gefährliche Gegner. Das Jagdrecht verlangt von einem Hundeführer, dass er seine Hunde nach diesen Richtlinien ausbildet bzw. ausbilden läßt. Ich kenne in meinem Bekanntenkreis einige Jäger, und diejenigen, die einen Hund besitzen, können zu Recht stolz auf ihren Begleiter sein. Egal, ob Münsteraner, Vorsteh- oder Schweißhund oder auch Dackel, diese Rassen sind vom Wesen her unglaublich liebenswürdige, geduldige Tiere mit einem ausgesprochen festen Charakter. Alle Hunde sind ausgebildet, und diese Ausbildung dauert lange und ist teuer. Und sie setzt sich auch noch fort, nachdem der Hund seinen „Dienst“ angetreten hat. Kein Jäger, der etwas auf sich hält und der den Ansprüchen des Waidwerkes gerecht werden will, kann es sich leisten, mit einem schlecht ausgebildeten Hund auf die Jagd zu gehen. Du merkst schon, ich habe für die Jagd genauso viel übrig wie für das Pilzesuchen und Angeln. Und ich habe auch noch nie Ärger mit Jägern, Förstern oder sonstigen Revierbesitzern gehabt. Was nicht heißt, dass es nicht auch unter diesen Zeitgenossen „sottiche und sottiche“ gibt. Waidmannsheil Thomas
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