: Kann mir jemand eine
: Liste geben über Pilze die unter Naturschutz
: stehen.
: vielen Dank im vorraus
Es wird unterschieden zwischen vollkommen und teilweise geschützten Pilzarten.
Teilweise geschützt bedeutet, es besteht ein eingeschränktes Sammelverbot, das heisst, sie dürfen nur für den eigenen Bedarf in geringer Menge gesammelt werden,
mit diesen Arten darf kein Handel getrieben werden.
Dazu gehören:
Fichten-Steinpilz, Pfifferling, Grauer Leistling, Trompetenpfifferling, Starkriechender (= Gelbstieliger) Leistling,
Schweinsohr, die Leccinum-Arten (Birkenpilz, Espen-Rotkappe etc.) und die Morchel-Arten.
Vollkommen geschützt sind:
die Albatrellus- (=Scutiger-)Arten, also Schaf-, Semmel-, Kamm- und Ziegenfußporling,
Anhängsel-Röhrling, Erlen-Grübling, Grünling, alle Saftlinge, Grosssporige Trüffel.
Für diese Arten gilt absolutes Sammelverbot, also nicht einmal in geringer Menge!
Darüber hinaus stehen eine ganze Reihe von Pilzarten auf den "Roten Listen" der seltenen
und deshalb schützenswerten Arten, die auch nicht gesammelt werden sollten (Brätling, Schwarz-
faseriger Ritterling und andere).
Generell gilt: von einem Standort nie alle Pilzfruchtkörper absammeln.
Viele Grüße