|
Hallo Damijan,
Psilos kann man zu sich nehmen, so viel man will. Ebenso wie viele andere Pilze und Pflanzen (Bsp. Engelstrompete) fallen die nicht unters Rauschmittelgesetz. So ist derzeit mein Kenntnisstand. Diese Pflanzen und Pilze werden vom Betäubungsmittelgesetz einfach nicht erfasst.
Außerdem: Der Staatsanwalt hat in einem solchen Forum gar nix zu suchen, denn drüber schreiben ist was anderes, als der Gebrauch dieser „Drogen“. Schließlich ist das Bekenntnis eines Menschen, der Fliegenpilze zum Fressen gern hat, noch lange kein verwertbares Geständnis. Man kann ja immer noch gelogen haben…
Also: her mit den Psilos! Auch, wenn ich selbst niemals so etwas nehmen würde, so ist dieses Thema dennoch interessant.
Grüsslis
Thomas
|