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Hallo Ralph,
das mit der Gegendarstellung wird leider nix. Das deutsche Presserecht gibt zwar jedem das Recht dazu, aber so einfach ist das nicht. Nur, wenn nachweislich falsche Behauptungen aufgestellt werden, kann ein Geschädigter auf Gegendarstellung beharren. Auch, wenn jemand, der nicht im öffentlichen Leben steht, Privatpersonen also, in irgendeiner Form (Foto, Text, Film) geschädigt oder beleidigt wird, kann er eine Gegendarstellung verlangen.
Der Spiegelartikel aber behauptet nichts Falsches, er beleuchtet das Forum nur in einem anderen Licht. Georg selbst wurde ebenfalls nicht geschädigt oder beleidigt, sondern nur seine „Institution“, das Forum. Und da man Institutionen im Sinne des Persönlichkeitrechtes nicht schädigen oder beleidigen kann – und nur darum geht es – ist auch eine Gegendarstellung nicht möglich.
Grüsslis
Thomas
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