[ Thread ansehen ] [ Zurück zum Index ] [ Vorheriger Beitrag ] [ Nächster Beitrag ]

Pilze Pilze Forum Archiv 2001

Re: Zauberpilze in Deutschland

Geschrieben von: Alfons
Datum: 11. April 2001, 16:48 Uhr

Antwort auf: Re: Zauberpilze in Deutschland (Angela)

Danke, Angela! Soviel Mitgefühl tut gut. Aber ich will ja nicht über- bzw. untertreiben. Bis du deine ersten Steinpilze in diesem Jahr erblickst, werde ich wohl auch mal fündig geworden sein.
Gefunden habe ich auf jeden Fall schon mal den nachfolgenden Beitrag auf der TINTLING-webside.

" Achtung: Die nachfolgenden Ausführungen werden ab Mitte 2001 voraussichtlich überholt sein, denn es wurde eine Erweiterung des Gesetzes zur Vorlage gebracht, die demnächst beschlossen werden wird. Danach ist eine erneute Verschärfung insofern zu erwarten, als dann Sporen und Mycel auch vom BTMG erfasst werden. Sobald uns Neuigkeiten bekannt werden, werden diese auf der Hauptseite angekündigt werden. " (Kommentar K. Montag)

Zur gesetzlichen Einordnung der psilocybinhaltigen Pilze in Deutschland

Von Dr. habil. Jochen Gartz, Georg-Schumann-Str. 1, 04105 Leipzig

Seit vielen Jahren sind einige psychoaktive Pflanzen und völlig getrennt davon ihre Wirkstoffe im Betäubungsmittelgesetz konkret fixiert und verboten: Hanf und der Wirkstoff THC, Mohn-Opium und Morphin sowie dessen Abkömmlinge Heroin und andere, sowie Cocablätter und Kokain. Dadurch wird sichtbar, dass nur das verboten ist, was auch benannt wird. Für den Umgang mit diesen Pflanzen und Wirkstoffen ist eine Sondergenehmigung nötig. Der sehr THC-arme Faserhanf zur landwirtschaftlichen Nutzung wurde kürzlich aus dem Gesetz herausgenommen.
Andere psychoaktive Substanzen, die ursprünglich aus Pilzen oder Pflanzen isoliert wurden, standen dagegen ohne natürliche Quelle im Gesetz: Psilocybin/Psilocin (Pilze), Meskalin (Kakteen) und Cathinon (Khatblätter).
Psilocybinhaltige Pilze waren völlig legal, wenn keine Herstellung (Extraktion) des Psilocybins in signifikanten Mengen jenseits der Spuren für chemische Analysen vorgenommen wurde, was verboten ist. Es existiert dazu eine völlig kompetent-analoge Aussage von H.H. Körner, dessen Kommentar zum Gesetz die Gerichtspraxis bestimmt. Ein weiterer analoger Fall war die jahrelange und legale Abfertigung von, tonnenweisen Khatblättern auf dem Flughafen Frankfurt mit Weiterbestimmung Skandinavien.
Seit 1995/96 werden in Holland Psilocybe cubensis und in kleineren Masse Panaeolus cyanescens auf Kompost technisch wie der Champignon kultiviert und in über 100 "Öko-Shops" verkauft. Ab dem 18.11.97 werden dort nur noch Frischpilze verkauft, nachdem durch politischen Druck der Nachbarländer die Trockenpilze als haltbare Handelsform verboten wurden. Es werden soviele Pilze kultiviert, dass in Publikationen von einem "Pilzberg" gesprochen wird, der nicht getrocknet werden darf.
Als Resultat dieser holländischen Entwicklung wurden schliesslich in Deutschland in der "10. Durchführungsbestimmung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften" vom Januar 1998 erstmalig die Pilze als Betäubungsmittel benannt und neben anderen Pflanzen verboten. Das Verbot gilt aber nur bei bestimmungsgemässem Gebrauch als Betäubungsmittel. Wissenschaftlich lässt sich dieser Begriff für die Halluzinogene aber nicht halten: sie sollten besser psychoaktive Substanzen genannt werden.
Der Bezug ist wichtig für den mykologisch Forschenden, vom organisierten Laien bis zum Mykologen: es ist keine Sondergenehmigung nötig, um die Pilze aufzusammeln, taxonomisch zu vergleichen und als Herbarmaterial aufzubewahren. Das gleiche gilt für Kakteenzüchter in Bezug auf Meskalin enthaltene Kakteen.
Ich beobachte seit drei Jahren eine explosive Ausbreitung des Vorkommens von Psilocybe cyanescens durch die Verwendung von Holzresten und Rindenmulch als Abdeckmaterial in Parks und Siedlungen, nicht nur hier im Osten Deutschlands, sondern auch in der Schweiz. Eine verstärkte Aufmerksamkeit für diese Spätherbstpilze hinsichtlich der Kartierung ist daher wünschenswert. Es sollte auch erwähnt werden, dass entgegen mancher Meinung bisher keine bleibende Psychose nach Pilzverwendung in der Literatur dokumentiert ist. Dies geht aus der Studie über "Psychoaktive Pflanzen- und Pilzprodukte" im Auftrag des holländischen Ministeriums für Gesundheit im Jahre 1997 hervor, an der ich als ausländischer Gutachter mitgearbeitet habe.
Literatur:
Jochen Gartz (1998): Psilocybe cyanescens in Europa und Nordamerika. Jahrbuch des Europäischen Kollegiums für Bewusstseinsstudien (ECBS)
Das Betäubungsmittelgesetz

Beiträge in diesem Thread

Zauberpize in Deutschland -- olli -- 9. April 2001, 19:55 Uhr
Re: Zauberpize in Deutschland -- Alfons -- 9. April 2001, 20:34 Uhr
Re: Zauberpize in Deutschland -- Lothar -- 9. April 2001, 21:47 Uhr
Re: Zauberpize in Deutschland -- Alfons -- 9. April 2001, 23:15 Uhr
Re: Zauberpize in Deutschland -- Angela -- 10. April 2001, 15:16 Uhr
Re: Zauberpilze in Deutschland -- tommy -- 11. April 2001, 10:28 Uhr
Re: Zauberpilze in Deutschland -- Angela -- 11. April 2001, 14:31 Uhr
Re: Zauberpilze in Deutschland -- tommy -- 11. April 2001, 15:53 Uhr
Re: Zauberpilze in Deutschland -- Alfons -- 11. April 2001, 16:02 Uhr
Re: Zauberpilze in Deutschland -- Angela -- 11. April 2001, 16:29 Uhr
Re: Zauberpilze in Deutschland -- Alfons -- 11. April 2001, 16:48 Uhr
Re: Zauberpilze in Deutschland -- tommy -- 11. April 2001, 17:04 Uhr
Re: Zauberpilze in Deutschland -- Frank Adam -- 12. April 2001, 00:25 Uhr
Re: Zauberpilze in Deutschland -- olli -- 9. April 2001, 21:48 Uhr

[ Thread ansehen ] [ Zurück zum Index ] [ Vorheriger Beitrag ] [ Nächster Beitrag ]

Pilze Pilze Forum Archiv 2001 wird administriert von Georg Müller mit WebBBS 5.12.