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Re: Forstgesetz???
Geschrieben von: Moise Antwort auf: Forstgesetz??? (Wolfgang F.)
Datum: 9. August 2001, 16:09 Uhr
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: Die Diskussion unter Jägern fand ich 'den Umständen entsprechend' - die
: Ein Satz hat mich allerdings aufhorchen lassen: "Klaubholz im Wald!
: Weiß jemand, ob diese Rechtsauffassung irgendeinen Hintergrund hat? Darf man
: Wolfgang Hallo Wolfgang, vorausschicken möchte ich, daß sich bei dem Geschreibsel der Jägerschaft Schmarrn mit Halbbildung vermischt und bei dem von dir erwähnten Satz auf das Österreische Forstgesetz bezug genommen wurde, woraus für D überhaupt nichts abzuleiten ist. Aber auch nach Österr. ForstG steht das Sammeln von Pilzen bzw. Klaubholz mit der dort angesprochenen "Nutzung des Waldes" in keinem Zusammenhang und wird dort nichteinmal erwähnt. Das ForstG gewährleistet vielmehr den freien Zutritt und Aufenthalt für jedermann in allen Wäldern (mit besonderen Ausnahmen) zu Erholungszwecken (was sonst durch die einzelnen Grund/Waldeigentümer ausgeschlossen werden könnte. Gleichzeitig wird jedoch die unbefugte (= ohne Zustimmung des Waldeigentümers) Entnahme von Pilzen in einer Menge von mehr als 2 kg/Pers./Tag mit Verwaltungsstrafe (S 2.000,--) bedroht. (Von Klaubholz ist keine Rede)
Dies betrifft aber nur den verwaltungsrechtlichen Teil des Pilzsammeln. Zivilrechtlich sind Pilze allerdings "Zubehör eines Grundstückes", sodaß diese ohne Zustimmung des jeweiligen Waldeigentümers - unabhängig von jedweder Menge -daher eigentlich garnicht gesammelt werden dürften. Dies wird in D wohl nicht anders sein (Besitzstörung). Diebstahl wäre es aber dennoch keiner, da stafrechtlich das unbefugte Pilzsammeln vom Tatbestand der "Entwendung" ausdrücklich ausgenommen ist. Alle Klarheiten beseitigt?
Grüße, Moise
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