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Moin Florian und Bernd,
Florian hat recht, wenn er schreibt, dass geschützte Pilze für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Was die gemäßigten Mengen angeht, so hat der Gesetzgeber hier – zumindest in Deutschland – absichtlich keine Angaben gemacht, soll doch jeder selbst entscheiden, wieviel er verwerten kann.
Dem Gesetzgeber ging es in erster Linie auch darum zu verhindern, dass man aus dem Pilzesammeln (und dem Sammeln und angeln allgemein) einen wirtschaftlichen Vorteil zieht. Soll heißen, man darf kein Geld damit verdienen. Als Angler darf ich meinen Fang auch nicht verkaufen. Allerdings darf ich ihn verschenken. Wenn mir dann jemand dafür Köder gibt, oder, ein Pilzesucher der seinen Fund verschenkt, dafür z. B. ein Pilzbuch bekommt oder ein Essen, dann ist das kein wirtschaftlicher Vorteil!
Grüsslis
Thomas
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