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Pilze Pilze Forum Archiv 2001

Rote Liste ist nicht gleich Artenschutzgesetz !!!

Geschrieben von: Andreas
Datum: 28. September 2001, 19:29 Uhr

Antwort auf: Re: geschützte Pilze ? (Florian)

: Also wie ich das verstehe ist das folgendermasen(das betrifft in diesem Fall
: jene Arten die du beschrieben hast, welche in der Roten Liste zu finden
: sind!): Diese Pilze dürfen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Man darf
: also nicht mal eben z.B. 50 Kilo Rotkappen sammeln und die dann an ein
: Hotel verkaufen. Dies ist im BLV Pilzführer beschrieben. Dort steht auch,
: dass dieses Sammeln für den Eigenbedarf in gemäßigten Mengen erlaubt ist.
: Wieviel allerdings hier gemäßigt und Eigenbedarf in Zahlen ausgedrückt
: bedeutet ist mir Unbekannt.

: Für eine genaue Definition wäre ich auch dankbar. :)

Hallo an alle Forumsteilnehmer,

es wird immer wieder durcheinandergebracht:
Die Rote Liste (der BRD, von Bayern oder Sachsen oder gar der Stadt Lücbeck) ist lediglich eine Aufzählung und Einordnung von Arten bzgl. ihrer relativen Seltenheit bzw. Gefährdung im jeweiligen Untersuchungsgebiet, vorgenommen durch anerkannt oder selbsternannte Spezialisten. Jeder kann eine Rote Liste eines von ihm selbst gewählten Gebiets erstellen. Von mir aus könnt ihr eine Rote Liste der gefährdeten Pilzarten in Georgs Balkonkästen erstellen.
Die Roten Listen sind ein Instrumentarium für Naturschutzbehöreden u.ä. Institutionen um die Schutzwürdigkeit eines bestimmten Gebietes einschätzen zu können. Diese richtig und vernünftig anzuwenden ist gar nicht so einfach (sie vernünftig zu erstellen auch nicht ....).
Keine Rote Liste hat irgendeine Gesetzesfunktion und kein Mensch kann auf ihrer Basis zur gerichtlichen Verantwortung für das Sammeln von Pilzarten gezogen werden. Wie derjenige das moralisch vertritt ist sein eigenes Problem.

Das gesetzgebende Organ das ihr meint ist die Bundesartenschutzverordnung. Darin sind aufgeführt, welche Pilze, Pflanzen etc. welchen (gerichtlichen) Schutzstatus haben. Das muss noch nicht einmal etwas mit der Seltenheit zu tun haben. So sind z.B. alle Orchideen geschützt um es für die Praxis zu vereinfachen, obwohl in vielen Gegenden das Gefleckte Knabenkraut zu hunderten die Straßengräben ziert.
In der letzten Fassung der Bundesartenschutzverordnung waren u.a. ALLE Leccinum und ALLE Boletus-Arten geschützt, mit der Einschränkung, dass der Steinpilz (B. edulis) und der Birkenpilz (L. scabrum) zu Eigenbedarf gesammelt werden darf, ABER NUR DIESE ARTEN, nicht etwa Rotkappen, Sommersteinpilz oder gar Königsröhrling.
Soweit mir bekannt ist, ist in der neuesten Version der Bundesartenschutzverordnung ÜBERHAUPT KEIN PILZ mehr enthalten, folglich gibt es auch keine geschützten Arten bei uns.

Also nochmal zusammengefaßt:
Rote Liste = Information OHNE jegliche Gesetzesfunktion
Bundesartenschutzverordnung = GESETZ zum Schutz von Arten

Beste Grüße,
Andreas

Beiträge in diesem Thread

geschützte Pilze ? -- Bernd -- 28. September 2001, 13:54 Uhr
Re: geschützte Pilze ? -- Florian -- 28. September 2001, 14:49 Uhr
Re: geschützte Pilze ? -- Thomas Pruß -- 28. September 2001, 15:45 Uhr
Re: geschützte Pilze ? -- adi rehm -- 29. September 2001, 01:17 Uhr
Rote Liste ist nicht gleich Artenschutzgesetz !!! -- Andreas -- 28. September 2001, 19:29 Uhr
Re: Rote Liste ist nicht gleich Artenschutzgesetz -- Matzinger -- 28. September 2001, 23:30 Uhr
Re: geschützte Pilze ? -- Peter K. -- 28. September 2001, 19:29 Uhr
Re: geschützte Pilze ? -- Andreas -- 28. September 2001, 23:19 Uhr

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