: Hallo an alle Forumsteilnehmer,
: es wird immer wieder durcheinandergebracht: Die Rote Liste (der BRD, von
: Bayern oder Sachsen oder gar der Stadt Lücbeck) ist lediglich eine
: Aufzählung und Einordnung von Arten bzgl. ihrer relativen Seltenheit bzw.
: Gefährdung im jeweiligen Untersuchungsgebiet, vorgenommen durch anerkannt
: oder selbsternannte Spezialisten. Jeder kann eine Rote Liste eines von ihm
: selbst gewählten Gebiets erstellen. Von mir aus könnt ihr eine Rote Liste
: der gefährdeten Pilzarten in Georgs Balkonkästen erstellen.
: Die Roten Listen sind ein Instrumentarium für Naturschutzbehöreden u.ä.
: Institutionen um die Schutzwürdigkeit eines bestimmten Gebietes
: einschätzen zu können. Diese richtig und vernünftig anzuwenden ist gar
: nicht so einfach (sie vernünftig zu erstellen auch nicht ....).
: Keine Rote Liste hat irgendeine Gesetzesfunktion und kein Mensch kann auf
: ihrer Basis zur gerichtlichen Verantwortung für das Sammeln von Pilzarten
: gezogen werden. Wie derjenige das moralisch vertritt ist sein eigenes
: Problem.
: Das gesetzgebende Organ das ihr meint ist die Bundesartenschutzverordnung.
: Darin sind aufgeführt, welche Pilze, Pflanzen etc. welchen (gerichtlichen)
: Schutzstatus haben. Das muss noch nicht einmal etwas mit der Seltenheit zu
: tun haben. So sind z.B. alle Orchideen geschützt um es für die Praxis zu
: vereinfachen, obwohl in vielen Gegenden das Gefleckte Knabenkraut zu
: hunderten die Straßengräben ziert.
: In der letzten Fassung der Bundesartenschutzverordnung waren u.a. ALLE
: Leccinum und ALLE Boletus-Arten geschützt, mit der Einschränkung, dass der
: Steinpilz (B. edulis) und der Birkenpilz (L. scabrum) zu Eigenbedarf
: gesammelt werden darf, ABER NUR DIESE ARTEN, nicht etwa Rotkappen,
: Sommersteinpilz oder gar Königsröhrling.
: Soweit mir bekannt ist, ist in der neuesten Version der
: Bundesartenschutzverordnung ÜBERHAUPT KEIN PILZ mehr enthalten, folglich
: gibt es auch keine geschützten Arten bei uns.
: Also nochmal zusammengefaßt: Rote Liste = Information OHNE jegliche
: Gesetzesfunktion
: Bundesartenschutzverordnung = GESETZ zum Schutz von Arten
: Beste Grüße,
: Andreas
Hallo Andreas,
da kann ich nur zustimmen und die Bundesartenschutzverordnung ist nach meinen Informationen 1996 geändert worden.
gruß Matzinger