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: Moin Florian und Bernd,
: Florian hat recht, wenn er schreibt, dass geschützte Pilze für den
: Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Was die gemäßigten Mengen angeht, so
: hat der Gesetzgeber hier – zumindest in Deutschland – absichtlich keine
: Angaben gemacht, soll doch jeder selbst entscheiden, wieviel er verwerten
: kann.
: Dem Gesetzgeber ging es in erster Linie auch darum zu verhindern, dass man
: aus dem Pilzesammeln (und dem Sammeln und angeln allgemein) einen
: wirtschaftlichen Vorteil zieht. Soll heißen, man darf kein Geld damit
: verdienen. Als Angler darf ich meinen Fang auch nicht verkaufen.
: Allerdings darf ich ihn verschenken. Wenn mir dann jemand dafür Köder
: gibt, oder, ein Pilzesucher der seinen Fund verschenkt, dafür z. B. ein
: Pilzbuch bekommt oder ein Essen, dann ist das kein wirtschaftlicher
: Vorteil!
: Grüsslis
: Thomas
grüß euch allesamt,
mit geschützten pilzen halte ich es so:da ich in meiner umgebung die pilzflora einigermaßen zu kennen glaube, verzichte ich grundsätzlich und seit jahrzehnten auf das sammeln seltener pilze in diesen gebieten.(z.b. böhmische runzelverpel, kaiserling u.a.).in mir weniger bekannten gegenden halte ich mich im zweifelsfall zurück; da betrachte ich und sammle wenig. natürlich ist mir um die einhaltung von gesetzen zu tun, vielmehr aber um die erhaltung der pilzflora; wenigstens dort, wo es noch möglich ist.- das 2 1/2-kg-gesetz bei uns in österreich hingegen finde ich hingegen als eine dämliche alibi-regelung. unter umständen dürfte ich eine krause glucke, einen eichhasen oder zwei riesenboviste nichteinmal mit heim nehmen.
adi
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