: Sorry, das war zwar zufällig leider ein Schreibfehler von mir gewesen, denn ich meinte eigentlich die "Rote Liste" von Rheinland-Pfalz"; Seite 15 oben 1. Eintragung.
Aber trotzdem:
Meine "Weisheit" bezüglich des Bundeslandes Baden-Würtembergs stammt u.a aus
"G.J.Krieglsteiner - Die Großpilze Baden-Würtembergs" Band 2 aus dem Jahre 2000, Seite 13" in welchem die Bedrohung dieser Art noch deutlich höher bewertet wird, als in den anderen Bundesländern.
Wortwörtlich: Bestand und Bedrohung für C.cinereus, den "Grauen Leistling"
= G 2 (Grad der Gefährdung) = d.h. "stark gefährdet, seltene Arten mit deutlicher Rückgangtendenz oder Arten, die in Teilgebieten bereits erloschen oder akut vom Aussterben bedroht sind. (nach Gefährdungsgrad in "Die Großpilze B.W. Band 1; Seite 44 oben).
Die von Dir zitierte Liste, welche von Krieglsteiner et. al. seinerzeit ja mit verfasst wurde, stammt aus dem Jahre 1984, und ist daher als überholt anzusehen.
Gruss Werner2
Hallo,
: in der Roten Liste von Baden Würtemberg ist der "Grauer Leistling"
: definitiv nicht aufgeführt, s.link: Woher nimmst Du also Deine Weisheit?
: http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/berichte/pasw_01/rote07.htm
: Gruß
: Karl-Heinz