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Pilze Pilze Forum Archiv 2001
Re: Marktpilze - Handel mit Pilzen
Geschrieben von: Andreas Gminder Antwort auf: Marktpilze - Handel mit Pilzen (Werner)
Datum: 24. November 2001, 17:49 Uhr
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: Hallo, : eine Frage, die mich interessieren wuerde: Weiss jemand, wie die gesetzliche
: Ausserdem wuerde mich nur so rein theoretisch interessieren, ob es z.B. legal
: Ich habe nicht vor Handel zu treiben oder dergleichen, die Frage ist als
: Vielen Dank fuer evtl. Auskuenfte, : Werner G. Pflaum Hallo, neinem Kenntnisstand nach kann man in Deutschland alles verhökern was nicht in der Bundesartenschutzverordnung verboten wird. Und meines Wissens stehen da jetzt gar keine Pilze mehr drin. Früher waren da z.B. alle Leccinum-Arten, alle Tuber-Arten, Boletus regius, fechtneri, edulis (dieser zu Eigenbedarf erlaubt), alle Saftlinge etc. drin. Wenn also jemand so leckere Sachen wie Nebelgraue Rötelritterlinge oder Anis-Zählinge oder Schwefelporlinge verkaufen will, so ist das wohl erlaubt. Selbst wenn jemand Giftpilze verkauft kann man ihm kaum an den Karren fahren. Bestenfalls kriegt er 'ne Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung, aber dazu muss man ihm auch erst mal besondere Unachtsamkeit nachweisen. Schizophren in diesem Zusammenhang ist, dass man in den Supermärkten und Wochenmärkten so oft "Deutsche Steinpilze" angeboten sieht (und früher schon gesehen hat), wo das doch lt. Bundesartenschutzverordnung verboten sein sollte. Und dass die alle aus dem Bayerischen Wald kommen, von Sammlern mit Ausnahmegenehmigung, das glaubt ja wohl keiner! Das ganze Thema ist leider eine nebulöse Grauzone, nicht umsonst hat es Karin Montag zu ihrem Buch inspiriert, das tatsächlich täglich Realität werden kann! Gruß,
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