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Pilze Pilze Forum Archiv 2002

Re: Psilocybin

Geschrieben von: Galadriel
Datum: 24. Januar 2002, 21:52 Uhr

Antwort auf: Psilocybin (Azzurro)

Galten sie nach einem Bundesgerichtsurteil ende September
noch nicht als Verstoss gegen das Betäubungsmittegesetz
sieht das jetzt scho wieder anders aus.
Na ja, Die Alk's dürfen sich weiter allabendlich straffrei zuschütten.
Der Konsum von Cannabis (Haschisch, Marihuanna) wurde in der Schweiz
als straffrei erklärt. Im Gegenzug werden dafür jetzt die "Psilocybiker"
kriminalisiert ???.

Gruss Galadriel

P.S. Welcher Quelle hast du das von Christian Stamm entnommen.
Wehe! wenn der mir in den Bergen einmal begegnet ;-)



Drogenpilze gelten rechtlich als gefährliches Lebensmittel
(Stand Oktober 2001)

Bundesgericht Aargauer Obergerichts-Urteil bestätigt
Kosum ist straffrei, Handel nicht

Psilocybinhaltige Pilze sind laut Bundesgericht keine Betäubungsmittel.
Freunde des natürlichen Rausches dürften sich über das Grundsatzurteil aus
Lausanne aber nur bedingt freuen: Der Pilzhandel ist als Verstoss gegen
das Lebensmittelgesetz strafbar
.
In der Betäubungsmittelverordnung werden laut Bundesgericht
nur die berauschenden Wirkstoffe Psilocin und Psylocibin als verboten
aufgelistet, nicht aber die Pilze selber. Sie unterstünden dem
Betäubungsmittelgesetz deshalb nur dann, wenn sie zu entsprechenden
"Präparaten" verarbeitet würden. Indessen werden die Drogenpilze laut
den Lausanner Richtern gleich konsumiert wie Speisepilze, nämlich gegessen.
Sie seien deshalb als Lebensmittel zu behandeln, mit den entsprechenden
strafrechtlichen Folgen:
Gemäss Lebensmittelgesetz (LMG) wird mit Busse oder Gefängnis bis zu
fünf Jahren bestraft, wer Nahrungsmittel vorsätzlich so herstellt,
behandelt, lagert, transportiert oder abgibt, dass sie bei ihrem üblichen
Gebrauch die Gesundheit gefährden.
Der Konsum wird im LMG nicht erwähnt und ist deshalb straffrei.
Strafbar sind weiter aber die Ein- oder Ausfuhr sowie das In-Verkehrbringen
gesundheitsgefährdender Lebensmittel. Dass die Pilze der Gesundheit
abträglich sind, vor allem der psychischen, steht für das Bundesgericht
ausser Zweifel.

Der Entscheid fiel im Fall eines Aargauers, der wegen Handels mit
verschiedenen Drogen zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt
worden war. Nach seiner Auffassung wurde er bezüglich der Pilze zu
Unrecht wegen Abgabe und Einfuhr gesundheitsgefährdender Lebensmittel
schuldig gesprochen. (sda)

Verschiedene Partydrogen werden verboten (24. 01. 2002)

[TA/sda] - Gamma-Hydroxybutyrat (GHB), das so genannte Liquid Ecstasy,
wird wegen seiner - je nach Dosierung - euphorisierenden bis entspannenenden
Wirkung vor allem in der Partyszene konsumiert, wie das BAG schreibt.
Bei Überdosierung stelle GHB eine Gefahr dar. Der starke Beruhigungseffekt
kann zu Atemschwierigkeiten und Bewusstlosigkeit führen. Kombiniert mit
Alkohol können sich die Nebenwirkungen lebensgefährlich verstärken.

Mit der Aufnahme von Liquid Ecstasy ins Betäubungsmittelverzeichnis
darf GHB nur noch mit Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstituts
Swissmedic hergestellt, gehandelt oder konsumiert werden.
Der Handel und Konsum zu anderen als medizinischen Zwecken ist verboten.

Gänzlich untersagt sind neu Handel und Konsum von halluzinogenen Pilzen
mit den Wirkstoffen Psilocin und Psilocybin
. Dasselbe gilt für den Peyotl-Kaktus,
aus dem Meskalin gewonnen werden kann. Generell verboten wurden zudem der
Stoff 2C-B,unter den Umgangsnamen "Nexus" oder "Bees" bekannt und der Stoff
4-MTA, genannt "Flatliner" oder "Goldeneagle". Die vom BAG auf Ende letzten
Jahres um die Partydrogen ergänzte Betäubungsmittelverordnung fällt seit Anfang Jahr
in den Verantwortungsbereich von Swissmedic.

Beiträge in diesem Thread

Psilocybin -- Azzurro -- 23. Januar 2002, 21:58 Uhr
Re: Psilocybin -- R2D3 -- 23. Januar 2002, 22:40 Uhr
Re: Psilocybin -- Ini -- 23. Januar 2002, 23:37 Uhr
Re: Psilocybin -- Galadriel -- 24. Januar 2002, 21:52 Uhr

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