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Moin Jack,
leider ja, in Naturschutzgebieten ist jede Entnahme von Lebewesen oder eine Veränderung der Landschaft (wie auch immer) untersagt.
Aber: Wenn die Beschilderung eindeutig zweideutig ist, sprich: aus ihr nicht ersichtlich ist, dass man sich noch im Naturschutzgebiet befindet, sollte das nicht dein Problem sein. Niemand kann erwarten, dass man mit einer Landkarte durch die Gegend rennt, auf dass man die Grenzen eines Naturschutzgebietes nicht verletzt (abgesehen davon, dass es viele Leute gibt, die nicht Karten lesen können). Andererseits gilt der Grundsatz (da ja Naturschutzgebiete gesetzlich geschützt sind), dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt.
Die Sache ist verzwickt, aber jetzt, da du ja jetzt die Grenzen des Gebietes kennst, bist du in der Pflicht…
Grüsslis
Thomas
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