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Pilze Pilze Forum Archiv 2002
Sammelbeschränkung usw.: Aufklärung durch DGfM?!
Geschrieben von: Ralf Antwort auf: Re: Blöde Frage: Mengenbeschränkung (Heinz.Ebert@dgfm-ev.de)
Datum: 14. November 2002, 17:38 Uhr
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"...............Nähere Auskünfte erhälst du in den Naturschutzgesetzen
Hallo Heinz, es stimmt wohl was du sagst: Kaum jemand kennt sich anscheinend noch aus, was die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Sammelbeschränkungen, Pilzartenschutz, Rote Listen, Naturschutzgebiete usw. angeht. Uns stellte sich z.B. kürzlich die Frage, was man auf einer Pilzausstellung nicht ausstellen sollte bzw. legal ausstellen darf und was nicht. Bis heute wissen wir darauf keine klare Antwort. Gibt es irgendwo eine aktuelle Zusammenstellung der gültigen Regelungen bzgl. des Pilzesammelns, vorzugsweise unter Berücksichtigung der einzelnen Bundesländer? Mir jedenfalls ist keine bekannt. Hat die DGfM vielleicht eine? Wenn nein, rege ich an und halte es für sehr wünschenswert, dass sie die Bestimmungen eimal zusammenträgt und allgemein zugänglich zu veröffentlicht. Eventuell auch in der DGfM-Homepage. Gruß Ralf
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