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Über "sogenannten" Pilzschutz

Geschrieben von: Heinz.Ebert@dgfm-ev.de
Datum: 15. November 2002, 11:44 Uhr


Hallo Leute,
Viele bisherige Beiträge beschäftigten sich mit Bestimmungen zum Sammeln bzw. Sammelverboten. Aufklärung von der DGfM wurde gefordert.
Eure Postings zeigen mir, dass euch die neue Gesetzeslage nicht bekannt ist !
Ich habe die Rechtslage, die heute fast unverändert ist, in verschiedenen Publikationen in der Z. Mykol., aber auch in den "Mitteilungen der Arbeitsgeminschaft für Pilzkunde Niederrhein (APN) schon dargelegt. Quellen:
APN (1987), Heft 5 2b: 215-227.
Z.Mykol. (1992, Heft 2), Mitteilungen: 30-39.
Z.Mykol. (1994, Heft 1), Mitteilungen: 11-17.
Die letzen beiden Artikel liegen noch als Datei vor, sie können also von euch - sofern ihr die Z.Mykol. nicht habt - per e-mail angefordert werden. Der erste Artikel wurde noch nicht mit PC geschrieben, den müsst ihr euch kopieren (oder ist jemand bereit, ihn abzuschreiben und mir zum Weitergeben zuzumailen, ich hab keine Zeit zum Abschreiben).
Geändert haben sich seitdem einige Ländergesetze, wonach - egal ob geschützt oder auch nicht - nur noch geringe Mengen Pilze allgemein gesammelt werden dürfen - also 1-2 Kilo pro Person und Tag. Es sollte damit erreicht werden, dass die gewerblichen Sammlerkolonnen (die tatsächlich erheblich zuschlagen) verbotswidrig werden.
PROBLEM: außer einigen engagierten Förstern (inzwischen, und die wollen auch nur die Pilzsammler zugusten der Jäger aus dem Wald halten) kontrolliert das keiner. Herr Achim Bollmann von den Stuttgarter Pilzfreunden überschrieb mal einen Kommentar zu einer früheren Fassung dieser Bestimmungen mit dem Titel: "Ein Gesetz ohne Wirkung." Dies war im Jahre 1988! Und damit hat er leider heute noch recht!
AUSSERDEM: viele von euch unterscheiden nicht zwischen Gesetzen und "Roten Listen". Letztere sind Listen, die von uns und anderen Naturschützern ALS VORSCHLAG für die Gesetzestexte zusammengestellt worden waren. Sonst nichts !!!
Sie haben keinerlei Rechtswirkung !!! Und schlimmer noch: den Politikern sind sie dermaßen egal, dass man die Arbeitszeit, die erforderlich war zum Schreiben besser zur Beschäftigung mit Pilzen genutzt hätte.
WIR (die DGfM) haben also wahrlich bisher genug aufgeklärt, und andere auch. Ihr müsst die Artikel aber auch lesen !!!
Die neuesten Änderungen (zB generelles Sammelverbot für Marktzwecke) werden in unsrer nächsten Ausgabe der Z.Mykol. übrigens angesprochen.
HERZLICHE GRÜSSE AUS DER VULKANEIFEL, HEINZ EBERT

Beiträge in diesem Thread

Über "sogenannten" Pilzschutz -- Heinz.Ebert@dgfm-ev.de -- 15. November 2002, 11:44 Uhr
Re: Über "sogenannten" Pilzschutz -- Thomas Pruß -- 15. November 2002, 12:35 Uhr
Re: Über "sogenannten" Pilzschutz -- Huperzia -- 15. November 2002, 12:46 Uhr
Rote Liste -- Christoph -- 15. November 2002, 13:09 Uhr
@Heinz -- Wolfgang P. -- 15. November 2002, 15:18 Uhr
Re: Über "sogenannten" Pilzschutz -- Holger -- 15. November 2002, 17:50 Uhr
Re: Über "sogenannten" Pilzschutz -- birgit -- 15. November 2002, 17:59 Uhr
Re: Über "sogenannten" Pilzschutz -- Matthias -- 15. November 2002, 18:07 Uhr
aktuelle Links zum Naturschutzgesetz -- birgit -- 15. November 2002, 21:24 Uhr

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