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Pilze Pilze Forum Archiv 2003
Kleines Missgeschick oder doch mehr .......
Geschrieben von: Peter Antwort auf: Re: Warum ohne DGfM ? (gunter)
Datum: 6. Juni 2003, 10:25 Uhr
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Hallo Gunter, du stellst diese "danebengegangene" PSV-Prüfung als ein kleines Missgeschick dar, so nach dem Motto: "Das kann ja mal passieren." Dem muss ich entschieden widersprechen. Es handelt sich hierbei nicht um eine kleine Nachlässigkeit, sondern um einen groben Verstoß (bzw. mehrere). Auf die Gefahr mich zu wiederholen, nur 4 der "Missgeschicke": Wenn eine PSV-Prüfung durchgeführt werden soll, muss diese angemeldet werden. Dies unterblieb, bzw. kam eben nicht an. Ein Nachweis über ein abgeschicktes Fax konnte nicht erbracht werden. Den Nachweis, dass bei meinem Fax 100%ig nichts ankam konnte ich schriftlich vorweisen(!). (1. Fehler) Bei einer angemeldeten Prüfung wird diese nach Prüfung durch die DGfM genehmigt und mitgeteilt. Es gab keine Mitteilung, da keine Anmeldung vorlag. Bereits da hätten sich die Prüfer melden müssen. (2. Fehler) Bei einer PSV-Prüfung benennt der von der DGfM damit Beauftragte (momentan meine Person) die dreiköpfige Prüfungskommission(!) und teilt sie mit. Prüfer-Vorschläge können selbstverständlich gemacht werden, aber die Entscheidung obliegt der DGfM. Wie soll die DGfM Prüfer benennen, wenn sie nicht weiß, dass eine Prüfung stattfindet? (3. Fehler) Wie kann man eine PSV-Prüfung durchführen, wenn man keinerlei vorherige Rückmeldung durch die DGfM hatte? (4. Fehler) Ich weiß auch nicht, was daran übertrieben bürokratisch sein soll, wenn man lediglich formlos(!) schriftlich die Prüfung anmeldet und auf eine entsprechende Antwort wartet. Dies kann man wohl erwarten! Eine unangemeldete PSV-Prüfung im Nachhinein anerkennen zu lassen, dies wird es bei der DGfM nie geben, das darf auch nicht sein. Der erreichte hohe Stand der Qualität bei den Pilzsachverständigen bei Ausbildung, Prüfung und Weiterbildung muss unbedingt erhalten bleiben. Glücklicherweise sind das nur absolute Ausnahmefälle. Freundliche Grüße Peter Reil PS: Es ärgert mich sehr, dass in diesem Fall viel erzählt wird, was absolut nicht der Wahrheit entspricht. Man sollte auch zu seinen Fehlern stehen können. Die einzige, die mir wirklich leid tut, ist die Prüfungskandidatin, die in bestem Glauben ihre Prüfung ablegte. Sie kann absolut nichts dafür! Ich bin froh, dass zwischenzeitlich die Prüfung (ordnungsgemäß !) wiederholt wurde und sie bestanden hat.
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