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Pilze Pilze Forum Archiv 2003

Re: Getrocknete Deterrimus-Chips...

Geschrieben von: Peter Reiter
Datum: 26. August 2003, 17:21 Uhr

Antwort auf: Getrocknete Deterrimus-Chips... (Mischi)

: Im Rahmen der Diskussion um die Neugestaltung des Kontrollscheines unserer
: Pilzkontrolle sind mir Fragen über die Zulassung von Speisepilzen
: aufgetreten.
: Bei uns in der Schweiz gibt es eine sogenannte Positivliste mit allen
: zugelassenen Speisepilzarten. Mich nimmt es Wunder, ob in Deutschland auch
: eine solche Liste existiert, welche die verschiedenen Arten sogar nach
: Zucht-, Markt-, Handels- sowie Konservierungsfähigkeit einteilt (sprich:
: Trocknung, Tiefkühlung, Nasskonservierung, Eignung für Garniermassen)?

: Meiner Meinung nach ist die Frage der Genussfähigkeit einer Pilzart sowieso
: ein recht heikles Thema, denke man nur an die unterschiedliche Berwertung
: in bekannten Büchern.
: Als Beispiel: Hat jamand von Euch schon mal den Pechschwarzen Milchling (L.
: picinus) verspeist, welcher nach M.Bon (Parey's Buch der Pilze) als
: ungeniessbar bezeichnet wird? - und nach Bon wird bekanntlich sehr viel
: als essbar bezeichnet. Auf der Liste der zugelassenen Pilzen ist dieser
: jedoch als essbar bezeichnet und kann im Grosshandel sowie auf dem Markt
: verkauft werden, ja könnte sogar als Trockenpilz angeboten werden!!!
: Ebenso ist es mit anderen Reizkern, wie zum Beispiel dem Fichtenreizker -
: getrocknete Deterrimus-Chips gefällig? (vielleicht eine Marktlücke)

: Kennt sich da jemand aus wie es rechtlich in Deutschland geregelt ist? Habt
: ihr einen einheitlichen Kontrollschein? Wer bestimmt die Genussfähigkeit
: vorgelegter Pilzarten?

Hallo Michel,

bei uns ist dieses Thema auch ein sehr heikles. Es gibt in Deutschland ein Lebensmittelgesetz und im Rahmen dieses Gesetzes auch eine sogenannte Marktpilzordnung. Meines Wissens stammt diese Ordnung ursprünglich aus längst vergangenen Jahrzehnten und entspricht einfach nicht mehr unserem heutigen Wissenstand über Speisepilze und Giftpilze. Aber diese Marktpilzordnung ist eben noch gesetzlich bindend.
Über diese Thematik erfährst du mehr auf der Seite der DGfM (Puplikationen - Mitteilungen Dezember 1996).
Gruß, Peter

Hallo Michel,

in Deutschland gibt es ein Lebensmittelgesetz und im Rahmen dieses Gesetzes gibt es auch eine Marktpilzordnung

: Gerne erwarte ich Eure Antworten zu diesem Thema.

: Mischi

Beiträge in diesem Thread

Getrocknete Deterrimus-Chips... -- Mischi -- 26. August 2003, 16:30 Uhr
Re: Getrocknete Deterrimus-Chips... -- Peter Reiter -- 26. August 2003, 17:21 Uhr
Re: Getrocknete Deterrimus-Chips... -- Rene -- 27. August 2003, 00:37 Uhr
Re: Getrocknete Deterrimus-Chips... -- Wolfgang -- 27. August 2003, 10:07 Uhr
Re: Getrocknete Deterrimus-Chips... -- Birgit -- 27. August 2003, 01:04 Uhr

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