: Servus!
: ist zwar eine etwas heikle Frage, aber inwieweit sind Geschmacksproben
: erlaubt?
: bisher wende ich diese Bestimmungsmethode nur bei Taeublingen und unbekannten
: Roehrlingen (ohne rote Roehren) an.
: wie siehts denn mit den Milchlingen/Reizgern aus? Ist hier eine ´winzig
: kleine Kostprobe gestattet?
: interessant waeren auch die Schwefelkopefe. Jemand schon Erfahrungen damit
: gemacht oder ist dies zu gefaehrlich?
: den Rest der nicht identizierten Pilze ruehre ich ohnehin nicht an
: Cu,
: Felix
Hallo Felix und die anderen,
da man hier im Forum recht häufig das Thema Geschmacksprobe Höhrt, bzw.ließt, denke ich das man mal darauf hinweisen sollte, eine Geschmacksprobe vor Kindern ,insbesondere kleiner Kinder, zu vermeiden versuchen sollte.Wie Kinder nun mal sind machen Sie schnell alles nach,was der nette Onkel oder die nette Tante da so demonstrativ vormachen,weil Sie ja wohl eher nicht zwischen z.B. Russula und Amanita makroskopisch unterscheiden können.
Erst vor kurzem erzählte mir ein PSV von einem Vorfall bei einer Exkursion bei der ein kleines Mädchen sich darauf vorbereitet hat eine Geschmacksprobe vom gelben Knollenblätterpilz zu machen, nachdem er es mit Täublingen vormachte.Tja, wer rechnet im Augenblick mit sowas. Nun, er konnte die Geschmacksprobe soeben noch verhindern.Es war (zwar nur ) der gelbe, aber es gibt ja auch noch andere!!!
Ich denke Grund genug sich darüber mal Gedanken zu machen.
Viele Grüsse, Rainer Wald