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Hallo Karl,
drüben im DGfM-Forum kam dazu schon die Antwort: Der Fallensteller hat sich sofort bei der Polizei gemeldet. Dass er jetzt um seinen Jagdschein und die Fallenlizens fürchtet, ist wohl klar. In den meisten Fällen ist man den Schein los, wenn es auf der Jagd zu Personenschäden kommt. Im mindesten Fall aber sind empfindliche Buß- und Schmerzensgelder zu zahlen.
Ich hatte im DGfM-Forum geschrieben, dass Totschlagfallen (zu denen gehört die Schwanenhalsfalle) nur noch erlaubt sind, wenn sie auf Zug auslösen und nicht auf Druck, also nicht, wenn man in sie hineingreift und drauf drückt. Ob diese Bestimmung aber für alle Bundesländer gilt, weiß ich leider (noch) nicht. Außerdem müssen Fallen unbedingt so aufgestellt und gesichert sein, dass Menschen nicht verletzt werden können (z. B. in speziellen Fallenbauten in die Fuchs oder Marder einfahren müssen, um an die Falle zu kommen).
Grüsslis
Thomas
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