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Pilze Pilze Forum Archiv 2004
Re: Frühlingserwachen um Jena (6 Bilder)
Geschrieben von: Andreas Antwort auf: Re: Frühlingserwachen um Jena (6 Bilder) (Robert Blau)
Datum: 9. März 2004, 13:41 Uhr
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: Nein, hast du nicht richtig verstanden ;)
Hallo, In der Praxis ist ein Naturdenkmal etwa geichzusetzen mit einem NSG, bedarf aber eines wesentlich geringeren juristischen Aufwandes zur Ausweisung. Daher werden einzelne Objekte, so z.B. Solitärbäume als Naturdenkmal ausgewiesen, kleinere Biotope wie Alleen, Tümpel, Heckenriegel o.ä. als Flächenhaftes Naturdenkmal. Auch hier ist eine Veränderung jedwelcher Art verboten. Da kann man natürlich drüber streiten: Wenn ein Speierling als Naturdenkmal ausgewiesen ist, darf ich dann die herabgefallenen Früchte sammeln? Sie stehen ja nicht mehr in Verbindung mit dem ND .... In einem Landschaftsschutzgebiet bestehen für den Normalbürger keine Einschränken, ausgenommen was das Lagern, Zelten u.ä. betrifft. Hier bestehen die Einschränkungen mehr im (Straßen-)baulichen Bereich oder auch bei der Land- und Forstwirtschaft. Die räumliche Abgrenzung ist oft nicht genau ersichtlich, meist wird ein NSG von einem LSG umgeben, entspricht also der schützenswertesten Kernzone und das LSG drumrum ist mehr als "Pufferzone" gedacht. Genaue Grenzlinien, die der Besucher in der Natur erkennen würde, sind meist nicht vorhanden, oder auf wenige Hinweistafeln beschränkt. Beste Grüße,
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