Hallo Thomas,
vielen Dank für die Info, Das einiges mit dem deutschem Recht und dem EG - Recht nicht kompatibel ist, ist leider oft Alltag der Juristen. Dieser Satz wird aber deutsche Politiker ruhig schlafen lassen, Zitat aus der PDF Datei blog.andrej-schoeke.de/data/pilz.pdf:
„Artikel 30 sagt ausdrücklich, dass es keine Handelbeschränkungen geben darf, sofern nicht die gewissen Kriterien, wie beispielsweise Gefahr für die Volksgesundheit etc. erfüllt sind.“
Tja,.....das sofern nicht die gewisse Kriterien...bla...bla...
Dieser Artikel 30 ist dann der Killerartikel.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim
: Auf einer meiner Lieblings-WWW-Seiten (http://udoslive.blogspot.com/),
: dem Blog eines inzwischen sehr bekannten Düsseldorfer Anwaltes, ist
: heute ein Beitrag unter der Überschrift 'Rauschpilze' erschienen, der
: einen Link auf ein bemerkenswertes PDF-File enthält, den ich Euch nicht
: vorenthalten möchte (umpf, was für ein Satz):
: http://blog.andrej-schoeke.de/data/pilz.pdf
: Achtung - Udo (der Blogschreiber) ist skeptisch, da sich seiner
: Erfahrung nach 'deutsche Staatsanwälte und Richter nicht sonderlich
: um EU-Recht [kümmern]. Man sollte also vorsichtig sein...'
: Gruß
: Thomas