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Pilze Pilze Forum Archiv 2004
gewerbliches Sammeln
Geschrieben von: Birgit Antwort auf: Re: Rote-Liste-Pilze im SuperMarkt! (Christoph)
Datum: 16. April 2004, 17:45 Uhr
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Hallo Christoph : du schreibst: Pfifferlinge im Supermarkt kommen alle aus dem Ausland, da sie,
Das ist so nicht richtig. Es ist ein hartnäckiges Gerücht, daß gewerbliches Sammeln von teilweise geschützten Pilzen (aus dem ANhang des Artenschutzgesetzes) in Deutschland verboten ist. Es gibt Ausnahmegenehmigungen, die die mittlere Natuurschutzbehörde erteilt. Diese Ausnahmegenehmigungen sind überhaupt nicht schwer zu bekommen: Ich weiß z.B., daß es nördlich von Augsburg im Raum Fischach/Zusmarshausen, zwei gewerbliche, genehmigte Ankaufstellen für Steinpilze gibt. Die Genehmigung wird für ein Jahr für eine vom Antragssteller angegebene Menge in kg in einem genau umgrenzten Gebiet erteilt. Die Kosten der Genehmigung werden nach dieser Menge berechnet. Ich hab interessehalber mal beim Regierungsbezirk Schwaben unter genauer Gebietsumgrenzung nach einer Sammelgenehmigung für Steinpilze, Spitz- und Speisemorcheln und Trompetenpfifferlingen in einer jährlichen Menge von max. 70 kg nachgefragt. Ich hätte diese Genehmigung laut Behörde ohne Probleme bekommen. Besitzt man eine solche Genehmigung kann man auch andere Leute für sich zum Sammeln schicken. Von den teilweise geschützten Pilze (u.a. Pfifferling, Steinpilz, Trompetenpfifferling, Speise-/Spitzmorchel, Schweinsohr....) dürfen auch Privatpersonen max. 1 kg sammeln, da halten sich viele von uns auch nicht dran ... ;-) (ich auch nicht immer z.B. bei Spitzmorcheln auf RIndenmulch). Alle anderen Pilze, die nicht teilweise geschützt sind, dürfen ohne jede Beschränkung auch gewerblich vermarktet werden. Mir wurde von Amts wegen mitgeteilt, daß ich für Totentrompeten keine Genehmigung brauchen würde, da sie ja nicht geschützt sind. :Rote Listen spielen hier aber keine Rolle (juristisch). Eben, weil die Pilze auf der roten Liste bei weitem nicht alle gesetzlich geschützt sind. Da die Schutzwürdigkeit einiger Pilze mit gesetzlichem Schutz ziemlich fragwürdig ist (z.B. beim Trompetenpfifferling) und einige wirklich schützenswerte keinen gesetzlichen Schutz genießen, sind wir auf unsere Eigenverantwortung angewiesen. Da ist die rote Liste aber eigentlich ein guter Fingerzeig, obwohl auch bei ihr Abstriche wegen der Regionalität gemacht werden können. Bei Röhrlingen und auch bei Pfifferlingen sehe ich möglicherweise ein echtes Problem mit der Sammelei, es könnte schon sein, daß da jeder noch so seltene Röhrling mitgenommen und gefuttert wird, weil man sich ja kaum vergiften kann. Und wenn man den Satansröhrling noch ausschließen kann, dann wandern die Rotporer auch noch in den Korb. Bei allen morchelartigen Pilzen bin ich dagegen eher skeptisch, ich habe den Eindruck, daß sie hier nicht von so vielen Leuten gesammelt werden, daß jedes Exemplar im Korb landet (auch wenn sich das hier im Forum im Moment anders anhört, wir sind doch nur ne ganz kleine Minderheit). Wenn sie wirklich so bekannt und beliebt wären, würden doch alle Rindenmulchmorcheln schleunigst aus den Vorgärten verschwinden. Liebe Grüße Birgit
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