Hallo Birgit,
du hast recht, es stehen noch ein paar Pilze drin, ich hatte beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nachgefragt.
Hier der entscheidenende Teil der Mail:
"Sehr geehrter Herr Fischer,
in der geltenden Fassung der Bundesartenschutzverordnung (April 2002)
heißt es in § 2 (Ausnahmen von einzelnen Verboten):
(1) Die Verbote des § 201 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend
aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der
Natur entnommen werden:
Steinpilz, Pfifferling - alle heimischen Arten - Schweinsohr, Brätling,
Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten -
Morchel - alle heimischen Arten -.
(2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in
Absatz 1 genannten Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten
Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten
landesweit oder in bestimmten Landsteilen nicht gefährdet ist.
Mit freundlichen Grüßen"
liebe Grüsse
Matthias