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Hallo Werner,
WILD-Pilze!!! Zuchtpilze wie Aupis, Chmapignons oder Shii-Take fallen sehr wohl unter das Lebensmittelgesetz. Aber da bekommt man bei der DGfM bestimmt noch mehr Infos! Das ist in der Tat schon ein wenig paradox: Wenn ein Jäger ein Wildschwein verkaufen will, muss er es zur Fleischbeschau geben. Auch sonst sind die Regeln für das „Inverkehrbringen“ von Wildfleisch im Lebensmittelgesetz verankert und furchtbar streng. Wildpilze kann jeder am Straßenrand verkaufen, ohne nachweisen zu müssen, dass er die Pilze auch wirklich kennt. Gewerbeschein reicht.
Aus dem Handel mit Wildpilzen hat übrigens Karin Montag, die Herausgeberin des „Tintling“, einen sehr interessanten Krimi geschrieben. Ist zwar streckenweise ein wenig trocken, weil sie ihre Protagonisten durch das Dickicht der Gesetze wühlen lässt, aber der überwiegnde Teil ist spannend, oft sogar amüsant. Muss man als „Pilznase“ gelesen haben!
Grüsslis
Thomas
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