: Hallo Werner,
: WILD -Pilze!!! Zuchtpilze wie Aupis, Chmapignons oder Shii-Take fallen sehr
: wohl unter das Lebensmittelgesetz. Aber da bekommt man bei der DGfM
: bestimmt noch mehr Infos! Das ist in der Tat schon ein wenig paradox: Wenn
: ein Jäger ein Wildschwein verkaufen will, muss er es zur Fleischbeschau
: geben. Auch sonst sind die Regeln für das „Inverkehrbringen“ von
: Wildfleisch im Lebensmittelgesetz verankert und furchtbar streng.
: Wildpilze kann jeder am Straßenrand verkaufen, ohne nachweisen zu müssen,
: dass er die Pilze auch wirklich kennt. Gewerbeschein reicht.
hallo, Thomas
Bei uns in der Schweiz müssen seit neuestem (2 Jahre) die Wirte die Pilze, die sie für die Küche gesammelt haben, (oder sammeln lassen) um sie den Gästen vorzusetzen, nicht mehr zur Kontrolle bringen.
Sie sind lediglich zur "Qualitätssicherung" verpflichtet (what ever that means...).
Der Witz ist, dass fast niemand das weiss, und die Gäste in gutem Glauben in die Gaststuben sitzen.
Bei Marktpilzen (also auch solchen, die wir in den Supermärkten finden), werden nur Stichproben genommen.
Wenn man bedenkt, was sonst für unglaubliche Vorgaben in der Lebensmittelgesetzgebung gelten, kann man ins Grübeln kommen...
: Thomas