| |
Pilze Pilze Forum Archiv 2004
Re: Nach der Bundesartenschutzverordnung ...
Geschrieben von: Gerd-A Antwort auf: Re: Nach der Bundesartenschutzverordnung ... (Georg)
Datum: 5. August 2004, 00:44 Uhr
|
: Hi Gerd, : Das wird wohl der Erlen-Grübling (Gyrodon lividus) sein. Da auf der Tastatur
: Georg Danke Georg, meiner Bemerkung wegen "Erlengrünling" hätte ich wohl besser noch ein "Grins" hinzufügen sollen. - Natürlich ist es der "Erlen-Grübling" (in BW ein RL3-Pilz), der in der Bundesartenschutzverordnung (1999) gelistet wird. Übrigens, ohne den für Speisepilze fast typischen Zusatz , dass Entnahme in "geringen Mengen" und für den "eigenen Gebrauch" zulässig ist. Er genießt also einen besonderen Schutz, und darf weder "abgeschnitten, abgepflückt, aus- oder abgerissen, ausgegraben, beschädigt oder vernichtet" werden !!!
Was mir bei dem Link <http://www.karlsruhe.de/Maerkte/geschuetzte_pilze.htm> weiterhin aufgefallen ist: Dort findet man zwei Artnamen (weißer- und gelber Bronze-Röhrling), die man in der "neueren Literatur" nicht mehr findet. Meines Wissens handelt es sich hierbei um
Übrigens, von dem Tippfehler "Erlen-Grünling" abgesehen finde ich es schon sonderbar, dass im Link die wissenschaftlichen Namen (findet man in der Verordnung) fehlen. Grüße
|
| |
Pilze Pilze Forum Archiv 2004 wird administriert von Georg Müller mit WebBBS 5.12.