im Tiefrierer und zwar von Canada mitgebracht.Vor 20 Jahren habe ich schon Doubsforelle(schöner Kreidefluss im Jura)bis zu 2 Jahren im Tieffrierer aufbewahrt!Wurden sogar noch blau beim zubereiten,also Frische und Schleimschicht intakt!
Entschuldigung ,dass ich darauf hinweise es gibt doch fast überall eine Pilzschutzverordnung?Lankreis Lörrach pro Person 1kg und in der Schweiz siehe Beilage?Pilzige Grüsse Hans
Pilzschutzverordnungen in der Schweiz
• Al / AR: Maximal 2 kg pro Person und Tag.
• BE: Maximal 2 kg pro Person und Tag. Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot.
• FR: Maximal 2 kg pro Person und Tag. Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot. In
den Pilzreservaten ist jegliches Sammeln verboten.
• GL: Maximal 2 kg pro Person und Tag. Vom 1. bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot.
• GR: Maximal 2 kg pro Tag und Person. Vom 1. bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Die
Natur- und Pflanzenschutzgebiete, in denen keine Pilze gesammelt werden dürfen, sind mit
«Pilzschutzgebiet» bezeichnet.
• JU: Maximal 2 kg pro Tag und Person.
• LU: Maximal 2 kg pro Tag und Person. Morcheln und Eierschwämme max. 1/2 kg. Vom 1. bis
7. jeden Monats totales Pflückverbot.
• NW: Maximal 1 kg pro Tag und Person. Organisiertes Sammeln verboten.
• OW: Maximal 2 kg pro Tag und Person. Davon Morcheln 0.5 kg. Vom 1. bis 7. jeden Monats
totales Pflückverbot.
• SG: Spezielle Regelungen je nach Gemeinde.
• SH: Für die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen: Maximal 1 kg pro Tag und Person. Vom 1.
bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Übriger Kanton frei.
• SO: Maximal 2 kg pro Person und Tag. Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot.
• SZ: Maximal 2 kg pro Tag und Person. Morcheln 1 kg. Schontage: Donnerstag, Freitag und
Samstag.
• TG: Maximal 1 kg pro Tag und Person. Es dürfen nur Speisepilze gesammelt werden, die vom
Regierungsrat auf einer "Liste der zu Speisezwecken freigegebenen Wildpilzarten" aufgeführt
sind. Die Liste kann über das Kantonale Labor Thurgau (LM-Inspektorat) bezogen werden. In
Naturschutzzonen gilt ein absolutes Sammelverbot für sämtliche Pilzarten.
• TI: Maximal 3 kg pro Tag und Person; zwischen 07.00 und 20.00 Uhr. Totales Pflückverbot
vom 7. - 13. September
• UR: Maximal: Morchel: 1/2 kg, Eierschwämme: 2 kg, übrige Pilzarten 3 kg pro Tag und
Person. Schontage: Donnerstag, Freitag und Samstag. Organisiertes Sammeln verboten.
• ZH: Maximal 1 kg pro Tag und Person. Vom 1. bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Der
Hallimasch (Armillaria mellea, starker Forstschaderreger) ist von den Schutzbestimmungen
ausgeschlossen.
Alle übrigen Kantone besitzen zur Zeit keine besonderen Verordnungen.
• Lichtenstein: Pro Tag und Person insgesamt 1 kg Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln,
übrige Pilzarten 2 kg. Schontage: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag.
Im allgemeinen gilt für die ganze Schweiz: In Natur- und Pflanzenschutzgebieten dürfen keine
Pilze gesammelt werden.
H.-P. Neukom, R. Winkler, Verein für Pilzkunde Zürich, September 2002
: Hallo Ihr Lieben,
: habe mich durch Eure Berichte auf die Suche gemacht.
: Konnte mich kaum retten vor Steini`s.
: Habe jetzt eine Frage? Wie bedware ich die Pilze zum späteren Verzehr am
: besten auf.
: Bin fuer jeden Ratschlag dankbar.
: Claus