siehe Link Gruss Hans
http://www.loerrach-landkreis.de/Infos/index2.htm
: Hallo Rene,
: meines Wissens gibt es Sammelbeschränkungen in D nur für die in der
: Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV, vom 21.12.99)
: (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/) geschützten Pilze
: (s. Anlage 1 im obigen Link oder direkt
: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/anlage_1_20.html
: bis nach ganz unten scrollen. Diese geschützten Pilze (Besonders
: geschützte Arten § 1 Satz 1 BArtSchV, zu denen auch alle Steinpilzarten,
: Pfifferlinge und z.B. auch das Schweinsohr gehören, dürfen generell nicht
: gesammelt werden. Es gibt aber eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt
: geringe Mengen von z.B. Steinpilzen, Pfifferlingen und Morcheln für den
: EIggenbedarf zu sammeln
: (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/__2.html)
: und hier der Inhalt direkt rauskopiert
: BArtSchV § 2 Ausnahmen von einzelnen Verboten : (1) Die Verbote des § 20f
: Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für
: Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen
: für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden: Boletus edulis
: Steinpilz
: Cantharellus spp. Pfifferling
: alle heimischen Arten
: Gomphus clavatus Schweinsohr
: Lactarius volemus Brätling
: Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe
: alle heimischen Arten
: Morchella spp. Morchel alle heimischen Arten
: (2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in
: Absatz 1 genannten Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten
: Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten
: landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefährdet ist.
: (Anmerkung von mir: Abschnitt (2) ist die Grundlage für das Erteilen einer
: gewerblichen Sammelgenehmigung)
:
: ------------------------------------------------------------------------------
: Als Eigenbedarf wird wohl etwa eine Menge von 1 kg betrachtet. Dieses Gebot
: wird aber wohl nicht durchgesetzt, zumindestens habe ich noch nie was von
: irgendwelchen Strafen gehört. Das obige heißt zum Beispiel, daß man
: eigentlich nur Fichtensteinpilze sammeln darf und keine
: Sommersteinpilze.... Ich denke aber, wenn wir Pilzsammler in den Mengen
: nicht übertreiben, wird es weiterhin diese liberale Praxis in D geben.
: Liebe Grüße
: Birgit