: [...] und so äußerte z.b. christoph hahn, das er [rotstieliger Ledertäubling]
: bei der pilzberatung nicht freigegeben werden soll, bzw. entsprechende
: aufklärung erfolgen muß. [...]
: In diesen Bereich gehören die Berichte über die "Giftigkeit" von Suillus
: luteus u.a., Armillaria mellea s.l. und Russula olivacea."
Selbstverständlich gebe ich Butterpilze, Hallimasch und - nach dem Lesen
dieses Threads - auch den angesprochen Täubling frei. Ich kläre den
Ratsuchenden natürlich über Zubereitung und mögliche Unverträglichkeiten
auf, werde mich aber hüten, ihm die genannten Pilze abzunehmen. Oder
meint ihr, ich solle mich über dessen freie Entscheidung/Wahl hinwegsetzen und
versuchen, seine Pilze zu konfiszieren? Pilze, die nicht WIRKLICH giftig sind
(richtige Zubereitung/Menge etc. vorausgesetzt und auf mögliche Unver-
träglichkeiten hingewiesen)? Wenn das jemand ernsthaft will, dann sollte
überlegt werden, ob wir Pilzsachverständige nicht - einfach, nur um
GANZ sicher zu gehen und Vergiftungen definitiv zu vermeiden - zukünftig
ALLE Pilze einbehalten. Am besten noch mit dem Hinweis, daß das Entnehmen
von Fruchtkörpern dem Pilz/Wald/Natur schadet und der Ratsuchende zukünftig
keine Pilze mehr bringen soll.
Nichts für ungut, aber man kann alles übertreiben! In diesem Fall heißt
das für mich:
Aufklärung: ja, unbedingt
Abnehmen der Pilze: nein
Gruß
Thomas