Moin Volker,
weder die damaligen, noch die heutigen Gesetzgeber waren oder sind irre, sondern es ergibt sich einfach daraus, das die Tiere in einem Revier Eigentum des Revierbesitzers sind. Und das wiederum kannst du aus dem Tierschutzgesetz sowie aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ableiten, nachdem Tiere eine Sache und keine Personen sind. Ergo ist alles von diesen Tieren Eigentum des Revierbesitzers. Das kann der Jagdpächter sein oder der Förster. Man muss das Gehörn oder die Geweihstangen ja nicht mitnehmen, kann sie ja liegen lassen. Der Revierbesitzer kann aber aus dem Zustand des Kopfschmucks durchaus ablesen, in welcher Konstitution sein Träger ist. Außerdem: Was willst du mit so einem Staubfänger? Mir graut schon vor dem Tag, an dem ich meinen ersten Bock schießen werde. In SH muss man das Gehörn abschlagen und auf einer Gehörnschau präsentieren. Anschließend hast du das gute Stück im Haus, wo es nur Staub fängt. Schließlich will ich nur ein ordentliches Stück Fleisch im Ofen und keine Trophäe an der Wand haben. Leider kann ich mich nicht auf das Erlegen ausschließlich weiblicher (weil gehörnloser) Stücke beschränken, denn speziell für Rehwild gibt es einen Abschussplan, und in dem ist genau festgelegt, wieviel Böcke und wieviel Ricken bzw. Schmaltiere man erlegen muss.
Grüsslis
Thomas
: In der Tat kann die Mitnahme eines gefundenen Geweihes mit hohen Strafen
: belegt und zählt unter Wilddieberei. Da die damaligen und heutigen
: Gesetzgeber ein wenig irre im Kopf sind, wäre ich an deiner Stelle
: vorsichtig, ich hingegen hätte es mitgenommen und schere mich nicht um
: solche Gesetze, weil ich sie nicht akzeptiere und befolge. Aber gefunden
: habe ich bisher nur Kuhhörner ;-).
: Ciao bleem