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Pilze Pilze Forum Archiv 2005
Re: Begehung von Naturschutzgebieten
Geschrieben von: Jürgen Antwort auf: Begehung von Naturschutzgebieten (ThomasHofheim)
Datum: 1. Februar 2005, 19:28 Uhr
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Hallo Thomas, für Bayern und B-W gilt nach meinen Erfahrungen: Die Erlaubnis musst du beim zuständigen Regierungspräsidium schriftlich beantragen. Dafür gibt es evtl. Vordrucke, die du bei der Naturschutzbehörde anforderst. Die Erlaubnis wird befristet erteilt; du musst also angeben, in welchem Zeitraum du in welchem(n) NSG du kartieren willst. Außerdem musst du glaubhaft machen, dass du für wissenschaftliche oder naturschützerische Belange arbeitest (also z. B. per Mitgliedsausweis der DGfM) und nicht nur zum Privatvergnügen oder gar mit kommerziellem Hintergedanken. Die Behörde erwartet in der Regel Auskunft über die Ergebnisse, also z. B. eine Artenliste. Grüße, Jürgen : Hallo,
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