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Pilze Pilze Forum Archiv 2005
Re: Begehung von Naturschutzgebieten
Geschrieben von: Saftling Antwort auf: Begehung von Naturschutzgebieten (ThomasHofheim)
Datum: 2. Februar 2005, 23:22 Uhr
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Hallo Thomas, da hast Du ein trauriges Thema angeschnitten. Zwar ist in den meisten (allen?) Landesnaturschutzgesetzen ausdrücklich erwähnt, dass Naturschutzgebiete auch der wissenschaftlichen Forschung dienen. Allerdings herrscht bei der Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen m.E. viel behördliche Willkür. Als Neuling bei den Pilzen habe ich noch nicht versucht, Genehmigungen für die Pilze zu bekommen. Aber bei den Insekten haben die verantwortlichen Sachbearbeiter bei den Regierungspräsidien - das sind wohl meist Juristen, keine Biologen - ganz absurde Vorstellungen davon, welchen Schaden ein einzelner, verantwortungsbewußter Forscher anrichten kann. Nach langjähriger Beschäftigung mit der Materie bin ich heute davon überzeugt, dass das Fangen von Insekten (oder das Sammeln von Pilzfruchtkörpern) völlig belanglos ist. Zu dieser Einsicht bin ich gekommen, obwohl ich seit Jahrzehnten im ehrenamtlichen Naturschutz aktiv bin und mich auch forschend mit der Frage der Rückgangsursachen befasst habe. Auch die übliche Forderung in den Genehmigungen, man müsse die Ergebnisse der Behörde zur Verfügung stellen, ist juristisch sehr fragwürdig. Das RP möchte verlangt die Forschungsergebnisse, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Dieser Unsinn funktioniert aber deshalb, weil sich zu viele Idealisten mit dieser Willkür einfach abfinden. Wer hat denn schon Lust, einen Rechtsstreit zu führen, um eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben zu dürfen? Hier in Baden-Württemberg zeichnet sich für manche Insektengruppen bereits die Tendenz ab, dass die Fauna immer besser erforscht wird - mit Ausnahme der Schutzgebiete! Glücklicherweise sind viele für Pilze wichtige Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten anzutreffen (nicht zuletzt, weil sich die Ausweisung von Schutzgebieten höchst selten an den Pilzvorkommen orientiert). Wenn Du Deinem Hobby ruhigen Gemüts und ohne sinnlose behördliche Auflagen nachgehen willst, dann verzichtest Du besser auf die Genehmigung. Schön fände ich, wenn Du der Behörde Deinen Unmut über die Gängelung mitteilen würdest. Gruß
: Hallo,
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