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Hallo Pilzmel,
ist fast alles richtig was Du schreibst, aber bei uns in Hessen stimmt das nur bedingt.
Es gibt einige Unterschiede in der Pilzmesserverordnung, na ja ist halt „Ländersache“
1. Es wird nur in Ausnahmefällen weibliche Pilzmesserinnen geben, Frauen müssen erst mal nachweisen dass sie wirklich wissen wie lang 30 cm tatsächlich sind.
2. Die Größe eines Pilzes wird in Pilzi, ist gleich 1,25678 cm gemessen. Da ein Mäuseschwanzrübling praktisch immer kleiner als 1 Pilzi ist, darf er ab dem 1. April 2005 nicht mehr geerntet werden. Für Schimmelkäse und Penicillin erteilt das Land Hessen eine Ausnahmeregelung.
3. Wenn ein Pilz in Hessen größer als 1 Pilzi (1,25678 cm) ist wird er mit einem grünem Fähnchen markiert, wenn er kleiner ist mit einem roten Fähnchen. Diese Regelung stammt noch aus der Zeit der „Rot / Grün Regierung“, heute regiert „Schwarz“ in Hessen, aber es macht keinen Sinn nur schwarze Fähnchen zu stecken.
4. Das Problem mit der Überwachung der neuen Pilziverordnung wurde in Hessen auch gelöst, es werden Waldspaziergänger zu Denuzis (Denunzianten) verpflichtet.
5. Die neuen Pilzimessstäbe bekommt man bei den Forstämtern.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim
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