s. Termin am 24.07.2003.
http://www.umweltinstitut.org/cgi-bin/newsletter.cgi?&action=archiv
Viele Grüße
Karl-Heinz
: Hallo Pilzfreunde!
: Folgende Nachricht zu eurer Kenntnisnahme:
: Wie aus gut unterrichteten Quellkreisen verlautbarte, soll behördlicherseits
: eine schon seit geraumer Zeit als sehr schmerzlich empfundene Lücke in
: unseren Wäldern geschlossen werden, und zwar durch den Einsatz
: ehrenamtlicher, aber geprüfter Pilzmesser.
: Ein/e Pilzmesser/in trägt die Verantwortung für ein bestimmtes, in seinen
: Grenzen klar definiertes Territorium, den so genannten Messbezirk.
: Erstrangige Aufgabe soll es sein, bereits im Vorfeld abzuklären, welche Pilze
: zum Verzehr freigegeben werden und welche noch eine Schonfrist genießen.
: Hierbei stellt der/die Pilzmesser/in lediglich fest, ob eine bestimmte,
: normgerechte Mindestgröße erreicht wurde, nicht aber, ob ein Pilz
: überhaupt verspeisbar ist. Hier gibt es also eine klare Zäsur zwischen den
: Aufgabenbereichen des Pilzmessers und eines Pilzsachverständigen. Im
: Gegenzug werden sich letztere nicht mehr damit befassen, über im
: sammeltechnischen Sinne vernünftige Wachstumsstadien belehren zu wollen.
: Ein zentimetergroßer Pfifferlingsembryo ist lediglich stillschweigend
: sicherzustellen und mit den Personalien des Sammlers an den Dienst
: habenden Pilzmesser weiterzuleiten. Dieser veranlaßt dann alles weitere
: Unangenehme.
: Es finden auch Überlegungen statt, durch Hinweistafeln an den Waldzugängen
: kenntlich zu machen, ob ein Bezirk bereits vermessen wurde und freigegeben
: ist. Bei Nicht-Beachtung drohen empfindliche Strafen, zum Beispiel
: gemeinnütziger Einsatz als Pilzmesser/in.
: Im Bezirk selbst werden Fruchtkörper von ausreichender Größe durch rote
: Fähnchen, zu kleine hingegen durch blaue gekennzeichnet. Der Messvorgang
: wird mit einem handelsüblichen Holzgliedermaßstab zur Durchführung
: gebracht, so daß es nur einer minimalen Einarbeitungszeit bedarf, um diese
: nutzbringende Tätigkeit beherrschen zu lernen. Voraussetzung sind
: Einsatzbegeisterung, Freude am zeitigen Aufstehen und eine notariell
: beglaubigte Quittung über festes Schuhwerk. Die Prüfung besteht aus einem
: schriftlichen Teil (Umrechnen Zentimeter/Millimeter) und einem mündlichen
: Teil (Lautes Zählen bis Einhundert).
: Bewerbungen nehmen ab sofort alle Sekretariate der Landwirtschaftsministerien
: der Länder (außer Sachsen) entgegen.
: Beste Grüße! Pilzmel