Moin zusammen,
Ursulas Vermutung, dass dem Iltis durch eine Falle der Vorderlauf abgetrennt wurde, ist nicht unbedingt richtig. Wenn dem so wäre, würde ich zustimmen. Viel eher vermute ich, dass hier schon ein anderes Tier zu Werke gegangen war und den schon toten Iltis „angeschnitten“ hat.
Da ich ja als sog. Jungjägeranwärter etwas tiefer in die Materie eingedrungen bin und auch schon die Fallenjagderlaubnis besitze, will ich hier mal einige Aspekte der Fallenjagd darlegen und objektivieren:
Zunächst einmal ist die Fangjagd nach dem Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen erlaubt. Alles, was ich hier jetzt erzähle, gilt für Schleswig-Holstein (Landesverordnung über die Fangjagd vom 30. 4. 2002). Aber im Großen und Ganzen sind die Gesetze in den anderen Bundesländern ähnlich.
Anders als Ursulas Beobachtung aber vermuten lässt, dürfen entweder nur Lebendfang-Fallen oder aber Totschlagfallen (Eiabzugseisen oder Schwanenhals) eingesetzt werden. Diese Fallen dürfen nicht durch Tritt oder Druck ausgelöst werden, womit verhindert wird, dass sich Tiere in der Falle fangen aber nicht getötet werden. Und natürlich wird auch verhindert, dass arglose Pilzsammler sich in einer Falle fangen!
Vor ihrer ersten Verwendung müssen Fallen von der obersten Jagdbehörde auf ihre Bauartzulassung und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Alle 3 Jahre muss diese Prüfung wiederholt werden.
Totschlagfallen dürfen niemals frei in der Wildbahn aufgestellt werden, sondern müssen so verblendet und gesichert werden, dass weder Mensch noch Haustier (Hund) unbefugt in die Falle eindringen können.
(Die Bilder kann ich leider nicht direkt zeigen. „ImageShack“ hat da was umgestellt, und damit komme ich noch nicht so klar.)
Fallen für den Lebendfang
Das Bild zeigt eine Rohrfalle aus Betonrohren zum Fang von Füchsen und Mardern
http://img225.exs.cx/img225/6796/rohrfalle6zc.jpg
Dieses Bild zeigt die Rohrfalle en detail. Das Rohr mit dem Pinn obendrauf ist beweglich gelagert. Wenn ein Tier hineinläuft, kippt das Rohr leicht und löst die Klappen am Ende aus.
http://img151.exs.cx/img151/7758/rohrfalle029ck.jpg
Sie sind zugelassen, wenn
1. sie gewährleisten, dass Tiere unversehrt lebend gefangen werden,
2. dem gefangenen Tier ein ausreichend großer Fangraum gewährt wird und
3. sich das Tier in der Falle nicht verletzen kann.
Dabei müssen Kasten- und Röhrenfallen einen abgedunkelten Fangraum aufweisen.
Fallen für den Totfang
Dieses Bild zeigt einen Schwanenhals im geschlossenen Zusatnd
http://img9.exs.cx/img9/3069/schwanenhals5bx.jpg
Diese Fallen
1. müssen über eine für die jeweilige Tiereart ausreichende Bügelweite verfügen,
2. müssen die für das sofortige Töten des Tieres ausreichende Klemmkraft besitzen (zw. 200 und 300 Newton),
3. dürfen nur in geschlossenen Räumen (Fangbunkern) aufgestellt werden,
4. sind im unmittelbaren Gefahrenbereich auf einem wetterfesten Schild mit dem Hinweis „Vorsicht Falle – Verletzungsgefahr“ , verbunden mit einem zur Warnung dienendem Piktogramm zu versehen.
Die Öffnung der Fangbunker darf bei Bügelweiten bis zu 51 cm nicht größer sein als 8 cm, bei den übrigen Bügelweiten nicht größer als 25 cm sein.
http://img228.exs.cx/img228/2717/fallenbunker6yt.jpg
Das ist ein Fallenbunker. Beachte die Kennzeichnung!
http://img200.exs.cx/img200/120/fallenbunker028pi.jpg
Geöffneter Fallenbunker. Darin ein entspanntes Ei-Abzugseisen. Beachte auch hier die Kennzeichnung!
Fallen sind täglich mindestens morgens und abends zu kontrollieren. Drahtgitterfallen für den Fang von Jungfüchsen und Kaninchen müssen alle 2 Stunden kontrolliert werden!
Soweit die rechtlichen und technischen Voraussetzungen.
Stellt sich natürlich die Frage nach dem Sinn der Fallenjagd. Schließlich könnte man einem Marder auch einfach ’ne Ladung 12er oder 16er Schrot überbraten, und er wäre Geschichte.
Aber: In befriedeten Gebieten rumzuballern verbietet nicht nur der Anstand, sondern auch das Gesetz. Also muss der Marder in einer Falle gefangen werden.
Iltis im Besonderen: Neben den Wanderratten gehört der Iltis zu den häufigsten Beutegreifern bei Wasservögeln und muss deshalb bejagt werden. Mit Fallen geht das wesentlich effektiver als mit der Flinte.
Und: Der Balg ist eine wichtige Ressource, aus dem man so allerlei Kleidungsstücke herstellen kann. Wenn der Balg von Kugeln durchlöchert ist, ist er nichts mehr wert.
Fazit:
Nicht jeder beinlose Itis muss die Bekanntschaft mit einer Falle gemacht haben (es sei denn, in Ursulas Gegend treiben sich Wilderer rum. Das ist aber dann ein Fall für die Jagdaufsicht und nicht für Polemik gegen die (Fallen-)Jagd).
Fallenjagd ist sinnvoll und weiterhin notwendig und entspricht – weidgerecht ausgeführt – in allen Belangen dem Tierschutzgesetz.
Grüsslis
Thomas