Hi Andreas,
Das war aber noch gar nichts. :-) Bei uns in der Schweiz hat jeder Kanton seine eigenen Verordnung. s. unten :-)
Grüessli
trix
Pilzsammelbestimmungen in der Schweiz PDF-Version
Alle übrigen Kantone besitzen zur Zeit keine besonderen Verordnungen die den Pilzschutz betreffen.
Im allgemeinen gilt für die ganze Schweiz: In Natur- und Pflanzenschutzgebieten dürfen keine Pilze gesammelt werden.
KANTONE SAMMELVORSCHRIFTEN
Appenzell
AI / AR Maximal 2 kg pro Person und Tag.
BE Maximal 2 kg pro Person und Tag.
Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot.
FR Maximal 2 kg pro Person und Tag. Das Pilzesammeln ist zwischen 7h00 und 19h00 erlaubt.
Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot. In den Pilzreservaten besteht totales Pflückverbot.
GL Maximal 2 kg pro Person und Tag.
Vom 1. bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot.
GR Maximal 2 kg pro Tag und Person. Das Pilzesammeln ist zwischen 8h00 und 20h00 erlaubt.
Vom 1. bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Die Natur- und Pflanzenschutzgebiete, in denen keine Pilze gesammelt werden dürfen, sind mit „Pilzschutzgebiet“ bezeichnet.
JU Maximal 2 kg pro Tag und Person.
LU Maximal 2 kg pro Tag und Person, davon höchstens ½ kg Morcheln und Eierschwämme.
Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot.
NW Maximal 1 kg pro Tag und Person. Organisiertes Sammeln verboten.
OW Maximal 2 kg pro Tag und Person, davon höchstens ½ kg Morcheln.
Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot.
SG Spezielle Regelungen für Menge und Schontage je nach Gemeinde.
SH Für die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen: Maximal 1 kg pro Tag und Person.
Vom 1. bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Übriger Kanton frei.
SO Maximal 2 kg pro Person und Tag.
Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot.
SZ Maximal 2 kg pro Tag und Person, davon höchstens 1 kg Morcheln.
Schontage: Donnerstag, Freitag und Samstag.
TG Maximal 1 kg pro Tag und Person. Es dürfen nur Speisepilze gesammelt werden, die vom Regierungsrat auf einer „Liste der zu Speisezwecken freigegebenen Wildpilzarten“ aufgeführt sind. Die Liste kann über das Kantonale Labor Thurgau (Lebensmittelinspektorat) bezogen werden. In Naturschutzzonen gilt ein absolutes Sammelverbot für sämtliche Pilzarten.
TI Maximal 3 kg pro Tag und Person zwischen 7h00 und 20h00.
Totales Pflückverbot vom 7.-13. September.
UR Maximal 3 kg pro Tag und Person, davon höchstens ½ kg Morcheln und 2 kg Eierschwämme. Schontage: Donnerstag, Freitag und Samstag. Organisiertes Sammeln verboten.
VD Das Sammeln beschränkt sich auf eine dem Familienkonsum entsprechende Menge. Das Pilzsammeln zu Erwerbszwecken benötigt eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes.
Mehr als 60 seltene und bedrohte Arten unterliegen einem Sammelverbot.
ZH Maximal 1 kg pro Tag und Person.
Vom 1. bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Der Hallimasch (Armillaria mellea, starker Forstschaderreger) ist von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen.
Liechtenstein Liechtenstein: Maximal 2 kg pro Tag und Person, davon höchstens 1 kg Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln insgesamt.
Schontage: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag.
Schwarzwald Link zu den Pilzbestimmungen
Version April 2005