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Pilze Pilze Forum Archiv 2005
in Bayern
Geschrieben von: Birgit Antwort auf: Re: Bewegungsfreiheit in Deutschland? (Thomas Pruß)
Datum: 16. Juni 2005, 00:18 Uhr
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Hi Thomas und ANdreas, : Ohne Erlaubnis nicht betreten werden dürfen allerdings eingezäunte
abgemähte Wiesen und Stoppelfelder dürfen in Bayern grundsätzlich betreten, mit Krankenfahrstühlen (soll wohl Rollstühle bedeuten) und sogar mit Pferden beritten werden, für eventuelle Flurschäden ist man aber haftbar. Zu Fuß darf man sich im Wald in Bayern auch frei bewegen bis auf eingezäunte Stellen natürlich, Radfahrer, Reiter und Kutschfahrer müssen natürlich auf den Waldwegen bleiben, dürfen diese aber ohne Einschränkung benutzen. Verbote z.B. Reitverbote dürfen nicht pauschal erfolgen, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Wies mit den seltsamen Ruhezonen von Matthias ausschaut, weiß ioch aber nicht. Die Rechtslage bei eingezäunten Koppeln ist nicht so eindeutig, wie Thomas sie darstellst, es gibt immer wieder Prozesse wegen irgendwelcher Leute, die z.B. Pferdekoppeln betreten haben udn zu Schaden gekommen sind. Soweit ich mich erinnere wurde teilweise gefordert, Warnhinweise an den Koppelzäunen anzubringen ..... und selbst das wäre nicht generell ausreichend. Mir wird aber auch immer ganz anders wenn sich Kinder z.B. auf die oberste Stange der Koppelzäune setzen, unsere Zäune halten das nämlich nicht garantiert aus. Liebe Grüße Birgit
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