Hallo Stephan,
war mir garnicht bewusst, dass man das so aus den geschriebenen postings interpretieren kann (hast wohl ein wenig überezeichnet, die große Mehrheit hatte hierzu garnicht Stellung bezogen).
Wenn Du also zu Dokumentationszwecken einen Fruchtkörper aus einer Gruppe, auch seltener Pilze "umlegst" (mehr ist in der Regel nicht erforderlich), wird Dir das sicherlich niemand verübeln.
Viele Spaß beim Fotografieren
Gruß
Karl-Heinz
: Jetzt habe ich mir eine Digicam angeschafft und möchte eventuell, wenn ich in
: der Saison zum Pilzesuchen gehe, auch ein paar Fotos machen und diese hier
: posten (ich bin jemand, der auch ins Dickicht geht und im letzten Jahr
: einiges Außergewöhnliche gefunden hat, was nicht immer leicht bestimmbar
: war, z. B. einen Boletus rhodopurpureus, eine Ramaria aurea, einen
: Albatrellus pes-caprae). Aber was passiert, wenn es sich bei den
: abgebrochenen Pilzfruchtkörpern um schützenswerte botanische Seltenheiten
: handelt? Habe ich mich dann durch das Posting als rücksichtslosen
: Pilzvernichter geoutet und bekomme hier den Zorn des versammelten
: Mykologen-Publikums zu spüren? Dann lass ich's doch lieber.
: Stephan, ein Nicht-Mykologe, auch kein Pilzberater, gleichwohl Mykophiler