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Moin Jürgen,
Forstgesetze sind Landesgesetze und unterscheiden sich von Land zu Land. In dem SH-Waldgesetz, das im letzten Jahr geändert wurde, stand noch, dass man die Wege nicht verlassen darf. Jetzt, mit dem neuen Gesetz, darf man fast überall hingehen, auch außerhalb der Wege. Klar, wenn ein einzelner Sammler oder zwei durchs Unterholz strüppen, und so lange man nicht „wilde Sau“ spielt, wird kein Förster was sagen. Man kann sich ja auch als Sammler kaum ausschließlich auf den Wegen aufhalten.
Mehr morgen, muss jetzt zum Zug!
Grüßlis
Thomas
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