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Pilze Pilze Forum Archiv 2005
Verwechslung
Geschrieben von: Andreas Antwort auf: Nachtrag (Rene)
Datum: 5. Oktober 2005, 07:43 Uhr
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: Es gibt offenbar noch eine Anlage 1 zur BArtSchV welche Arten umfasst welche
: Gruss René Hallo René, diese Darstellung ist nicht ganz richtig. Die ANLAGE 1 zur Bundesartenschutzverordnung führt diejenigen Pilzgattungen/-arten auf, die unter strengem Schutz stehen, sowie diejenigen davon, die zu PERSÖNLICHEM Gebrauch gesammelt werden dürfen. Ferner wird in zwei Fußnoten erklärt, dass sich die Verordnung nur auf wildlebende sowie auf einheimische Populationen bezieht.
Alle dort NICHT aufgelisteteten Gattungen/Arten dürfen bei uns unbeschränkt gesammelt werden. Eine Positiv-Liste, in der die erlaubten Arten alle aufgeführt werden, gibt es nicht. Die Bundesartenschutzverordnung selbst enthält nur einen kurzen Absatz, dass es eben streng geschützte Pilzarten gibt, die in Anhang 2 zur BASchV auggeführt sind. Es ist auch nicht definiert, wieviel nun genau "persönlicher Bedarf" ist. Praxisnah ist sicherlich die Faustregel von 1 Kilo pro Person uind Tag, ich habe aber auch schon von 2 Kilo pro Person/Tag gehört. Explizit geregelt ist das aber nicht! Hier noch ein Link, der Originaltext kann aber über Google auch so gefunden werden. http://www.karlsruhe.de/Maerkte/geschuetzte_pilze.htm beste Grüße,
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