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Pilze Pilze Forum Archiv 2005
Re: Verwechslung
Geschrieben von: Rene Antwort auf: Verwechslung (Andreas)
Datum: 6. Oktober 2005, 00:03 Uhr
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: Hallo René, : diese Darstellung ist nicht ganz richtig. : Die ANLAGE 1 zur Bundesartenschutzverordnung führt diejenigen
: Alle dort NICHT aufgelisteteten Gattungen/Arten dürfen bei uns unbeschränkt
: Die Bundesartenschutzverordnung selbst enthält nur einen kurzen Absatz, dass
: Es ist auch nicht definiert, wieviel nun genau "persönlicher
: Hier noch ein Link, der Originaltext kann aber über Google auch so gefunden
: beste Grüße,
Hallo Andreas Das meine Darstellung nicht ganz richtig war habe ich nach weiteren Recherchen zum Thema (nach dem versenden meines letzten Beitrags) auch gemerkt. Da die Zeit aber schon arg fortgeschritten war (min. ca. 1:30 Uhr oder später) mochte ich nicht noch mal korrigieren. Du hast natürlich recht, in der Anlage 1 der BArtSchV stehen Arten die unter Schutz stehen, wobei zum persönlichen Verbrauch die sechs, in meinem ersten Beitrag zum Thema bereits genannten Arten in beschränktem Masse gesammelt werden dürfen. Meine Recherchen waren da wohl etwas zu oberflächlich. Es gibt auch keine Positivliste wie sie zum Beispiel der Kanton Thurgau kennt.
Zwar scheint es nach den neuesten Veröffentlichungen des WSL keine Rolle zu spielen ob man im grossen Stile alle Fruchtkörper abschneidet/ausdreht oder stehen lässt (habe einen Vortrag von Dr. Egli besucht). Dies haben Studien erbracht welche über 30 Jahre geführt wurden. Wie diese Studie aber klar gezeigt hat schadet man dem Pilzwachstum durch die Begehung der Wälder (von den schweren Waldmaschinen und anderen Einflüssen will ich hier gar nicht sprechen). Diese Studie wird in den nächsten Monaten vom WSL detailliert veröffentlicht werden und findet sicher den Weg ins Forum. Allerdings, auch auf die Gefahr hin dass ich da in ein Wespennest steche;
Sehr gute Speisepilze (einige wenige Arten)
In dieser Sache unterstütze ich übrigens auch auch den Beitrag von LichtSammler. Gruss René
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