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Re: südliches Kanton Zürich
Geschrieben von: Boletus Antwort auf: Re: südliches Kanton Zürich (Wookie Trix)
Datum: 23. August 2006, 13:40 Uhr
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Hallo, : In der Schweiz ist es Vorschrift, Pilzfunde von einem amtlich ausgewiesenen
Stimmt so nicht! Pilzkontrolle wird jedoch dringend empfohlen. : Hilfreich ist in diesem Zusammenhang, abzuklären, welche Pilze von
Grundsätzlich hält man sich an die Liste in der Eidg. Verordnung für Speisepilze. Als Kontrolleur kann und darf man, je nach Kenntnisstand, weitere Arten freigeben, bzw. auch Arten die auf der Liste aufgeführt sind mangels Kenntnis der Art, zurückhalten. Selbstverständlich ist jeder Kontrolleur in der Lage die gängigsten Speisepilze zu kennen. Die erwähnten Arten Perlpilz, Schleiereule und der Flockenstielige Hexenröhrling sind in der Speisepilzliste enthalten und werden immer freigegeben. Einige Arten sind in der Liste aufgeführt die ich niemals freigebe. So z.Bsp. Orangeschneckling, den Pechschwrzen Milchling, Weichritterlinge und einige mehr. Herzliche Grüsse
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