| |
Pilze Pilze Forum Archiv 2006
Re: Frage zum Bundesartenschutzgesetz!
Geschrieben von: Werner Antwort auf: Frage zum Bundesartenschutzgesetz! (Blausprödler)
Datum: 28. August 2006, 12:27 Uhr
|
Hallo, : sehe ich folgenden rechtlichen Sachverhalt richtig oder denke ich falsch?
Das ist - wenn Du den Wortlaut 100%ig nimmst, richtig. : Ein auf der Wiesen entnommener Saftling würde also dazu führen, dass wenn ein
Auch richtig. In der Praxis aber dürfte es doch anders sein, wenn Du nicht grade Mengen an Saftlingen gesammelt hast. Außerdem könnte man ja immer noch Unwissen heucheln und sagen, man müßte den Pilz erst bestimmen, weil man nicht weiß, was es ist. Und ganz ehrlich gesagt, kann ich mir auch keinen Naturschutzbeauftragten vorstellen, der einen wegen ganz offensichtlich zur Bestimmung gesammelten Pilzen anzeigt - außer man tut das in einem NSG. : Was ist wenn ein kleines Kind diesen schönen Pilz sammelt und es stolz
Da ist sicherlich rechtlich nix drin, außer der Erwachsene sammelt mit. : Besteht eigentlich eine große Bußgeldgefahr oder könnte die Ausrede geltend
Die Ausrede halte ich für doof. Denn es ist ja auch z.B. so, daß in NSGs Bäume gefällt werden, trotzdem ist die Entnahme von Pflanzen strengstens verboten. Über Sinn und Unsinn brauchen wir hier wohl nicht zu streiten, denn ein NSG (wie ich hier in der Nähe eines habe), in dem wiederholt Bäume gefällt werden, kann ich irgendwie nicht so ganz ernst nehmen in Bezug auf die Entnahme einzelner Bestimmlinge (Pilze). : Oder gilt dies nur für größere Mengen? Im Prinzip gilt es für 1 Pilz. In der Praxis dürfte es aber so aussehen, daß die Menge das Bußgeld ausmacht bzw. ob überhaupt eines erhoben werden kann. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Richter nicht ein Verfahren wg. einem, 2 oder 3 Pilzen gleich einstellen würde. Ich gehe jedenfalls davon aus. : Hat jemand schon mal Erfahrung in dieser Hinsicht gemacht? Indirekt schon. Ich habe gehört, daß jemand wg. Morchelsammeln im NSG aufgehalten und verwarnt wurde - ohne Bußgeld. : Ich weiß, zu viele Fragen! Aber vielleicht ließt ein Rechtsexperte mit! Der bin ich sicher nicht. Nur lernt man die harten Fakten bei der Ausbildung zum PSV. Und Fakt ist, daß halt jede Entnahme einer geschützten Art strafbar ist. Die Auslegung ist sicherlich etwas anders im konkreten Fall. Da aber ein Kind z.B. nicht strafmündig ist (bis 14 J. zumindest), entfällt das schon mal. : P.S. Beim "Königlich Bayerischen Amtsgericht" würde man zu früheren
Heute wirst Du wohl nicht mehr "freigesprochen", aber als Ersttäter mit minimaler Menge würde ich stark auf eine "Einstellung des Verfahrens" tippen. Gruß, Werner
|
| |
Pilze Pilze Forum Archiv 2006 wird administriert von Georg Müller mit WebBBS 5.12.