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Pilze Pilze Forum Archiv 2006
Re: Pilzmenge
Geschrieben von: Stephan Weißer Antwort auf: Pilzmenge (Siegfried Jedek)
Datum: 29. August 2006, 11:46 Uhr
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Die für Deutschland maßgebliche Vorschrift ist die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO). Danach sind etliche Pilzarten, darunter auch bekannte Speisepilze wie Steinpilze oder Morcheln durch Einschränkungen in der Sammelmenge bzw. ein völliges Sammelverbot (ist eigentlich das Pflücken eines einzigen Fruchtkörpers schon Sammeln i. S. d. VO???), auf jeden Fall aber ein Vermarktungsverbot, geschützt. Für alle nicht aufgeführten Pilzarten gilt der Schutz nicht. Das heißt, eine etwaige Mengenbeschränkung beim Sammeln kann auch höchstens für die aufgeführten Arten gelten. Für Steinpilze z. B. gilt die etwas schwammige Vorschrift, dass "geringe Mengen für den Eigenbedarf" gesammelt werden dürfen. Wieviel das nun genau ist, ist im Prinzip Auslegungssache. In Thüringen sind es bei den Steinpilzen etwa 1 kg ungeputzte Frischpilze pro Person. Sammelt man also für eine fünfköpfige Familie, dürfte der (oder die) Pilzsucher z. B. 5 kg Steinpilze sowie Maronen, Butterpilze, Schirmlinge und Champignons in unbegrenzter Menge mitnehmen. Wenn euch beim Pilzsammeln einer der Rangers einen auf dicke Hose macht, fragt ihn doch mal, wo das mit den 250 Gramm steht. Und ob das für fertig geputzte Pilze oder auch für Abfall steht. Und ob er euch die Pilze mal eben kurz bestimmen könnte, damit man weiß, ob es sich auch um die von der VO erfassten Arten handelt.
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