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Pilze Pilze Forum Archiv 2006
Kleine Korrektur
Geschrieben von: Andreas Antwort auf: Re: Pilzmenge (Stephan Weißer)
Datum: 29. August 2006, 12:16 Uhr
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: Für alle nicht aufgeführten Pilzarten gilt der Schutz nicht. Das heißt, eine
Hallo, das stimmt so nicht, auch die Menge aller nicht geschützten Pilze (Beeren, Pflanzen, ...) ist reglementiert.
§ 45 Aneignung von Pflanzen und Früchten
(2) Das Sammeln von wild lebenden Tieren und Pflanzen [und Pilze, Anm. von mir] der nicht besonders geschützten Arten für den Handel und für gewerbliche Zwecke bedarf, unbeschadet der Rechte Dritter, der Erlaubnis der Naturschutzbehörde. Die Erlaubnis kann zum Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Sie ist zu versagen, wenn ein Schutz durch Nebenbestimmungen nicht gewährleistet ist. Damit ist ganz klar geregelt, dass auch von den nicht unter explizitem Schutz stehenden Arten nur "in ortsüblicher Menge" gesammelt werden darf und ohne besondere Genehmigung auch die nicht geschützten Arten nicht für "Handel und gewerbliche Zwecke" gesammelt werden dürfen.
beste Grüße,
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