| |
Pilze Pilze Forum Archiv 2006
Re: Rechtliches/Psilocybe
Geschrieben von: florian31 Antwort auf: Re: Rechtliches/Psilocybe (Waldschrat)
Datum: 2. November 2006, 18:43 Uhr
|
Hi, aber: "Im Widerspruch dazu steht ein Spruch des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. März 2006, nach dem Pilze in keiner Form durch das BtMG erfasst und somit sowohl in trockenem als auch in frischem Zustand legal sind" das sagt ja wiederum was anderes. mir kommt es außerdem völlig absurd vor, dass es verboten sein soll, eine pflanze in der natur zu sammeln und mit nachhause zu nehmen. auch wenns viele sind, auch wenn man sie trocknet. wie will man die absicht nachweisen? weder kann der sammler doch beweisen, dass er sie nur anschauen will, noch der staat, dass der sammler sich berauschen will, oder!?;) es gibt doch auch kein gesetz, das einem verbietet, einen grünen knollenblätterpilz mit nachhause zu nehmen und sich damit zu vergiften, oder doch!? bin ja kein jurist, aber das scheint ja alles sehr schwammig. hilft einem natürlich nicht, wenn man zu einer geldstrafe verurteilt wird. außer man geht dann bis zum obersten zuständigen gericht.... gruß, florian : Hallo zusammen,
|
| |
Pilze Pilze Forum Archiv 2006 wird administriert von Georg Müller mit WebBBS 5.12.